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21.10.2009 | 06:34 | Agrarkredite  

Antragsfrist für Liquiditätshilfen läuft zum 30.Oktober aus

Schwerin - Noch bis zum 30. Oktober 2009 haben landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit, Anträge im Rahmen des Liquiditätshilfeprogramms zu stellen.

Antragsfrist für Liquiditätshilfen läuft zum 30.Oktober aus
Zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten der Landwirte hatte die Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundes ein günstiges Vier- Jahres-Darlehen  zur Refinanzierung entsprechender Hausbankdarlehen aufgelegt. Zusätzlich attraktiv wurde dieses Darlehen durch die Zinsverbilligung von 1 % mit Bundesmitteln.

Mecklenburg-Vorpommern hatte  sein Liquiditätshilfeprogramm bereits Ende Juni 2009 auf den Weg gebracht und war damit eines der ersten Länder.  Das Programm wurde zunächst sehr zögerlich angenommen. Nach der MELA Anfang  September stieg die Nachfrage jedoch deutlich an.  "Dennoch wurden die Möglichkeiten dieses Programms bei weitem nicht ausgeschöpft. Die Zeit drängt aber.   Landwirte und Banken sollten die wirtschaftliche Situation in den Betrieben  als Grundlage für die Antragstellung schnellstens aufarbeiten", empfiehlt Landwirtschaftsminister Dr.  Backhaus.

Bis zum 30.10.2009 müssen die Anträge bei der Bewilligungsbehörde für die Zinsverbilligung - dem Amt für Landwirtschaft in Parchim - eingegangen sein. Antragsformulare und genaue Hinweise sind dort oder aber im Internet unter LU/Service/Förderprogramme/Liquiditätshilfeprogramm MV 2009 zu erfragen. (PD)
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