(c) proplanta Da die aktuelle Förderperiode der Europäischen Union 2013 ausläuft, werden 5-Jahresverpflichtungen nur für Neueinsteiger und für Programmteilnehmer mit auslaufenden Verträgen im ökologischen Landbau, den Vertragsnaturschutzmaßnahmen, der Anlage von Saum- und Bandstrukturen, der halboffenen Weidehaltung sowie der vielfältigen Fruchtfolge angeboten.
Bei allen anderen Maßnahmen können auslaufende Verträge um ein Jahr bis Ende 2013 verlängert werden. Im Falle der vielfältigen Fruchtfolge und der halboffenen Weidehaltung werden bei einer Überschreitung der vorgesehenen Haushaltsmittel die Unternehmen anhand einer Prioritätenliste ausgewählt.
Auch im Vertragsnaturschutzprogrammen (Grünland, Acker, Streuobst und Weinberg) werden die gestellten Anträge im Falle der Überzeichnung der Haushaltsmittel nach einer Prioritätenliste bewilligt. Hierbei stehen erneut beantragte Flächen (auslaufende 5-Jahresverpflichtungen) und Anträge von „Partnerbetrieben Naturschutz“ an vorderster Stelle. In den Programmteilen „Vertragsnaturschutz Acker“ stehen Flächen in Natura 2000-Gebieten und Naturschutzgebieten in der Rangfolge ganz oben.
Alle Flächen müssen entsprechend der Begutachtung durch die PAULa-Vertragsnaturschutzberaterinnen und -berater naturschutzfachlich geeignet sein. (PD/Pp)
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