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05.11.2021 | 11:01 | Hochwasserkatastrophe 

Aufbauhilfe nach Flutkatastrophe: NRW vereinfacht Antragsverfahren

Düsseldorf - Das Land Nordrhein-Westfalen hat bei der Wiederaufbauhilfe für die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen das Antragsverfahren vereinfacht.

Flutkatastrophe
(c) proplanta
Die Firmen sollen dadurch schneller an Geld kommen. So sollen auch Ingenieure und Architekten als Gutachter tätig sein können, wie das NRW-Wirtschaftsministerium am Freitag berichtete. Der Ermessensspielraum der Gutachter wird erweitert. Auch können sie künftig über ihr Bestellungsgebiet hinaus tätig werden.

Bei der Schadensermittlung können jetzt auch Steuerberater eingebunden werden. Um die Auszahlung zu beschleunigen, können Unternehmen Teilanträge für Schäden stellen, für die bereits Gutachten vorliegen. Das gilt auch für Einkommensausfälle, die von Steuerberatern begutachtet werden.

Aus dem mit insgesamt 30 Milliarden Euro ausgestatteten Wiederaufbaufonds des Bundes und der Länder entfallen rund 12,3 Milliarden Euro auf NRW. Seit Mitte September können Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige nach einer Beratung durch die Kammern und nach Vorlage eines Sachverständigengutachtens Anträge auf Aufbauhilfe stellen. Mittlerweile sind laut Ministerium mehr als 50 Anträge eingegangen.

Als Anlass für die Vereinfachungen nannte das Ministerium die ersten Erfahrungen aus den Gesprächen von Kammern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit den Unternehmen. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern hätten bereits mehr als 3.000 Unternehmen beraten. Ziel der Maßnahmen sei ein schneller Wiederaufbau, «damit Lieferketten nicht reißen und langjährige Kundenbeziehungen erhalten bleiben», erklärte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart. Die Kammern begrüßten die neuen Regeln.

Der Geschäftsführer der IHK Aachen, Michael Bayer, hatte sich Anfang der Woche in einem Interview des Wirtschaftsmagazins «Capital» angesichts der damals 37 vorliegenden Anträge besorgt geäußert. Als «Nadelöhr» hatte er die öffentlich bestellten Gutachter angegeben und auf eine flexiblere Lösung gedrängt.

Auch Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft können Anträge auf Hilfen aus dem Wiederaufbaufonds stellen. Die Federführung liegt in NRW beim Kommunalministerium. Bislang seien rund 7800 Anträge gestellt worden, die meisten von Privatpersonen, berichtete das Ministerium auf dpa-Anfrage. «Insgesamt wurden bereits Bewilligungen in Höhe von rund 8,5 Millionen Euro ausgesprochen», sagte ein Sprecher.

Bei der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli waren ganze Landstriche von den Wassermassen verwüstet worden. Nach ersten Schätzungen entstanden allein in NRW Schäden von etwa 13 Milliarden Euro. 49 Menschen starben.
dpa
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