Das teilte das
Landwirtschaftsministerium am Donnerstag in München mit. «Damit wird das Hilfspaket der Staatsregierung rund», sagte Ministerin Michaela Kaniber (CSU). «Denn diese Nebenbetriebe können im Einzelfall genauso betroffen sein wie Hotels und Gaststätten.» Auch Urlaubsbauernhöfe oder
Betriebe, die eine Gemeinschaftsverpflegung anbieten, dürfen keine Touristen und Gäste mehr empfangen.
Die Soforthilfen reichen nach Angaben des Ministeriums von 5.000 Euro bei fünf Beschäftigten bis zu 7.500 Euro bei zehn Beschäftigten. Die Anträge seien bei der Bezirksregierung zu stellen.