Felßner warf der Staatsanwaltschaft am Montag in einem Prozess vor dem Amtsgericht Hersbruck im Landkreis Nürnberger-Land vor, einseitig ermittelt zu haben. Sein Vorgehen sei mit den Behörden abgesprochen gewesen, sagte Felßner nach Angaben eines Gerichtssprechers.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem
Landwirt vor, für die Umwelt schädliches Sickerwasser aus Silos in ein Wasserschutzgebiet geleitet zu haben. Dadurch soll in Lauf an der Pegnitz sowohl der Boden in der Nachbarschaft seines Hofs als auch «lokal oberflächliches Grundwasser» belastet worden sein.
Das Amtsgericht hatte gegen Felßner wegen Gewässer- und Bodenverunreinigung einen Strafbefehl über 150 Tagessätze verhängt. Dagegen legte er jedoch Einspruch ein und es kam zur öffentlichen Verhandlung.
Im Anschluss an die Aussage von Felßner zogen sich die Prozessbeteiligten zu Rechtsgesprächen zurück, bei denen es jedoch zu keiner Lösung kam. Der Prozess wurde ausgesetzt; Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen nun laut dem Gerichtssprecher nochmals miteinander sprechen. Sollte es auch dann keine Einigung geben, würde es voraussichtlich im Juni oder Juli zu einer neuen Hauptverhandlung kommen, zu der dann Sachverständige geladen würden.