(c) proplanta Jetzt setzt die BVVG laut Pressemitteilung vom 27. Juli 2011 diese Möglichkeit einseitig außer Kraft mit der Begründung, die Gutachten hätten eine „friedensstiftende Wirkung“ nicht entfalten können. Mit anderen Worten, die Gutachten waren meistens nicht im Interesse der BVVG, deshalb soll jetzt die EU-KOM Rechtssicherheit für die Erstellung von Gutachten schaffen.
Bis dahin sollen die Betriebe entweder die Kaufpreise der BVVG akzeptieren oder bekommen Pachtverträge mit der Maßgabe, dass danach die dann gültigen Preise zu akzeptieren sind. Diese Verfahrensweise der BVVG ist für den Landesbauernverband Sachsen-Anhalt äußerst befremdlich und findet keine Akzeptanz.
Der Verband erwartet die sofortige Fortführung der Gutachterbeauftragung, wenn es zu keiner Einigung bei den Preisangeboten kommt. Außerdem müssen in den Kauf- und Pachtverträgen Anpassungsklauseln möglich sein, die es gestatten, das Ergebnis des Pränotifizierungsverfahrens bei der EU-KOM einfließen zu lassen. (lbv-sa)
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