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18.08.2022 | 12:22 | Sonder-Steueregel 

Bayern fordert Verlängerung der Gewinn-Steuerrechnung für Landwirte

München/Berlin - Die zum Jahresende auslaufende Sonder-Steueregel für die Gewinne von Land- und Forstwirten muss nach Ansicht Bayerns zwingend verlängert werden.

Steuerberechnung
(c) proplanta
«Seit 2016 konnten die starken natur- und witterungsbedingten Gewinnschwankungen über eine Tarifermäßigung steuerlich ausgeglichen werden», sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Donnerstag in München. Vor allem für die Familienbetriebe sei eine Anschlussregelung unverzichtbar - sie brauchten dringend Planungssicherheit.

«Eine Anschlussregelung muss einfach und effektiv sein. Wir wollen, dass der Gewinn eines Wirtschaftsjahrs auf drei Jahre verteilt werden kann», sagte Füracker. Daneben fordere Bayern die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage, damit land- und forstwirtschaftliche Betriebe für schlechte Jahre selbst steuerliche Rücklagen bilden und so vorsorgen könnten.

«Bayern wird sich daher auf Bundesebene für eine neue, unbürokratische und wirksame Gewinnverteilungsregelung für die Landwirtschaft stark machen», betonte Füracker. Die Land- und Forstwirte leisteten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit hochwertigen und regionalen Lebensmitteln sowie zugleich zum Erhalt der natürlichen Lebensräume und Heimat. «Neben den aktuellen Krisen haben die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in besonderer Weise auch immer extremere Wetterbedingungen zu meistern - sie sind unmittelbar und massiv betroffen.»

Die bundesweit geltende Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§ 32c Einkommensteuergesetz) ermöglicht noch bis Ende 2022 eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung. Das bedeutet, die landwirtschaftlichen Gewinne aus grundsätzlich drei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren werden als Durchschnittsbetrag für die Ermittlung der Steuerermäßigung herangezogen. Bei stark schwankenden Gewinnen kann die Antragstellung zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung führen. Gute und schlechte Wirtschaftsjahre können so steuerlich untereinander ausgeglichen werden.

Dies sei aber bisher mit deutlichem Aufwand für die Steuerpflichtigen und auch die Steuerverwaltung verbunden. Der bayerische Vorschlag der reinen Verteilung des Gewinns eines Wirtschaftsjahres auf das laufende Steuerjahr und die beiden folgenden vereinfache die Handhabung für alle Beteiligten und führe zu einer besseren steuerlichen Gewinnglättung, so Füracker.
dpa
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