19.11.2014 | 11:45 | Beitragsmaßstab
Beitragskorrektur für Halter von Milchschafen und Milchziegen
Kassel - Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat als Berufsgenossenschaft im April dieses Jahres die ersten Beitragsrechnungen nach dem deutschlandweit einheitlichen Beitragsmaßstab versandt. |
(c) proplanta Vorangegangen waren umfangreiche Kalkulationen und eine wissenschaftliche Bewertung der Arbeitsbedarfe in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau.
Wie sich in Gesprächen mit der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, dem Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter und zuletzt auch mit der Vereinigung der Schaf- und Ziegenmilcherzeuger gezeigt hat, sind beim ursprünglichen Arbeitsansatz für Milchschafe und -ziegen Arbeiten berücksichtigt, die auch bei der notwendigen pauschalen Betrachtungsweise nicht in jedem Unternehmen anfallen und ggf. als Nebenunternehmen zu erfassen sind. Dies hat der Gutachter bestätigt.
Die Berufsgenossenschaft wird nach Beratung in der Vertreterversammlung am 25. November 2014 alle betroffenen Fälle ohne besonderen Antrag richtig stellen und überzahlte Beiträge erstatten. Die Umsetzung wird voraussichtlich bis Anfang 2015 andauern. Die Auswirkungen auf den Gesamtbeitrag werden in Abhängigkeit von den individuellen Betriebsverhältnissen unterschiedlich sein. Grundsätzlich sinkt der Beitrag pro Tier für alle Milchschafe und -ziegen. (SVLFG)
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