Sie schlägt vor, Ausnützungsvorschriften für Zollkontingentsanteile flexibler zu gestalten und Zollkontingente wieder vermehrt nach Kriterien einer Inlandleistung zu verteilen.
Acht Vertreter von nationalen Dachverbänden der Schlachtvieh- und Fleischbranche bildeten die Arbeitsgruppe. Sie wurde im Januar 2010 vom EVD beauftragt, die Einfuhrbestimmungen für Fleisch zu analysieren und Optimierungen vorzuschlagen.
Die Gruppe hat den Einbezug der Branche in die Marktbeurteilung sowie in die Festlegung der Einfuhrmenge und -periode weiterhin als zweckmäßig beurteilt. Punktuelle Verbesserungen sollen bei der Informatik und bei den Ausnützungsvorschriften der zugeteilten Zollkontingentsanteile realisiert werden. Die Arbeitsgruppe schlägt als Hauptlösung vor, einen Teil der Fleischeinfuhren wieder nach Kriterien einer Inlandleistung zu verteilen. Für Rind- und Schaffleisch soll dieser Anteil 50% und für Geflügel-, Pferde- und Ziegenfleisch 33% betragen. Die restlichen Importkontingentsanteile sowie die weiteren Fleischkategorien sollen wie bislang versteigert werden. Die Produzentenvertreter machen ihre Unterstützung abhängig davon, dass eine Änderung des Importsystems keine Reduktion der finanziellen Bundesmittel zu Gunsten der Landwirtschaft zur Folge haben darf. Eine autonome Senkung der Außerkontingentszollansätze oder ein Einzollsystem als Alternative zu Zollkontingenten werden von den Vertretern des Schweizer Fleisch-Fachverbandes in zweiter Priorität gefordert. Diese Maßnahmen lehnen die Produzentenvertreter dezidiert ab.
Das EVD hat den Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht wird gleichzeitig mit der Vernehmlassungsunterlage zur Agrarpolitik 2014-2017, voraussichtlich im zweiten Quartal 2011, in die Vernehmlassung geschickt. Für Vorschläge der Arbeitsgruppe, die eine Verordnungsänderung bedingen, wird Anfang 2011 eine Anhörung durchgeführt.
Der Bericht der Arbeitsgruppe ist im
Internet publiziert. (evd)