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26.10.2010 | 14:02 | Knickpflege 

Berufungsverhandlung im Streit um die Knickpflege

Schleswig - Wie weit darf ein Knick seitlich zurückgeschnitten werden, ohne dass einem Landwirt die EU-Förderung gekürzt wird?

Weide
Mit dieser Frage beschäftigt sich heute das Oberverwaltungsgericht in Schleswig. Im konkreten Fall geht es um den Streit zwischen einem Bauern aus dem Kreis Plön und dem früheren Amt für ländliche Räume. Die Behörde hatte dem Landwirt die Prämie gekürzt, weil er eine Wallhecke zu stark beschnitten hatte. Dagegen zog der Landwirt vor das Verwaltungsgericht, das die Klage im Januar zurückgewiesen hat. Je «schmaler die Knicks geschnitten werden, desto weniger Lebensraum bleibt dort für die dort befindlichen Vögel und Insekten», hieß es zur Begründung (AZ.: 1 A 35/07). Gegen das Urteil legte der Bauer vor dem OVG Berufung ein. (dpa/lno)
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