BGH: Urteil zur Verjährung im Abgasskandal am Donnerstag. (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Der Termin ist dann für 14.30 Uhr angesetzt, wie das Karlsruher Gericht am Dienstag mitteilte.
Es geht um Diesel-Besitzer, denen schon 2015 klar war, dass ihr Auto vom VW-Abgasskandal betroffen ist, die aber erst ab dem Jahr 2019 klagten. In der Verhandlung eines Musterfalls am Montag hatte sich abgezeichnet, dass der BGH davon ausgeht, dass in diesen Fällen Ende 2018 Verjährung eingetreten ist (Az. VI ZR 739/20).
Der Dieselskandal war im Herbst 2015 aufgeflogen. Die gesetzliche Verjährungsfrist läuft drei Jahre ab Jahresende, Ausnahmen sind nur selten möglich. Laut VW sind noch rund 9.000 Verfahren offen, in denen erst 2019 oder 2020 geklagt wurde.
Nicht in allen diesen Fällen ist aber - wie hier - unstreitig, dass die Kläger 2015 schon wussten, dass ihr Auto betroffen ist. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters kündigte deshalb am Montag ein weiteres Verfahren an, das dann für die anderen Konstellationen maßgeblich sein soll.