Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
13.12.2010 | 10:00 | Bodenverkauf 

Bodenreform war Unrecht

Berlin/Schwerin - Die Enteignungen von Grundbesitzern in der früheren Sowjetischen Besatzungszone waren nach Ansicht des Berliner Historikers Klaus Schroeder kollektives Unrecht.

Ackerland
«Es ist allen der Boden weggenommen worden, unabhängig davon, ob sie NS-belastet waren oder nicht», sagte der Leiter des Forschungsverbundes SED-Staat an der Freien Universität in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

Unter den sogenannten Junkern habe es tatsächlich welche gegeben, die «reaktionär» gewesen seien, aber auch sehr viele, die sich um ihren Landkreis kümmerten und in der Nazi-Zeit Verbindungen zum Widerstand hatten. «Das ist ein vielschichtiger Personenkreis», sagte Schroeder. Die jetzt angestrebte Entschädigung sei nur ein kleiner Ausgleich.

Die schwarz-gelbe Koalition im Bundestag plant eine Nachbesserung der schon 1994 beschlossenen Entschädigung. Die Alteigentümer sollen gut 30 Hektar ehemals volkseigener Flächen der DDR zum Vorzugspreis kaufen können. Dies sollte bereits bis 2004 passieren, die Anträge wurden von den Behörden aber nicht rechtzeitig bearbeitet. Weil die Bodenpreise inzwischen in die Höhe geschossen sind, soll bei der Preisfestsetzung jetzt der Stichtag 1. Januar 2004 gelten.

Schroeder betonte, dass bei der Wiedervereinigung der Grundsatz Rückgabe vor Entschädigung vereinbart worden sei. Es sei aber nur ein Drittel der Grundstücke zurückgegeben worden, die 1946 bis 1949 enteigneten Grundbesitzer seien bislang überhaupt nicht entschädigt worden. «Ich halte das für verfassungswidrig», sagte Schroeder. Das Bundesverfassungsgericht habe allerdings anders entschieden.

Das den Alteigentümern widerfahrene Unrecht könne jetzt nicht mehr aufgearbeitet werden. Die Begünstigung beim Bodenverkauf hält Schroeder dennoch für gerechtfertigt: «Es löscht das Unrecht nicht aus, aber es gibt den Leuten das Gefühl, dass es doch noch halbwegs fair zugeht.» Um eine Spekulation mit den auf diese Weise privatisierten Grundstücken zu verhindern, könnte sich der Historiker vorstellen, dass man eine 15-jährige Bindungsfrist gesetzlich festlegt. (dpa)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 BVVG: Alteigentümer schlagen Alarm

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken