Diese Zahl nannte Finanzminister Rainer Speer (
SPD) am Freitag in Potsdam. Bei 1000 laufenden Verfahren wolle Brandenburg aus der Konsequenz des jüngsten Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) seine Anträge auf Eintragung ins Grundbuch zurückziehen. Vor dem BGH hatten sich das Land und Erben gestritten, ob sich Brandenburg solchen Grundbesitz, der bei der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach dem Zweiten Weltkrieg in Ostdeutschland verteilt wurde, selbst hätte übertragen dürfen.
Nach Auffassung des BGH hat sich das Land dabei sittenwidrig verhalten. Das Vorgehen habe «an die Praxis der Verwalterbestellung der DDR erinnert». In dem Urteil vom Dezember 2007 (Az: V ZR 65/07) heißt es, das Land habe seine «Vertretungsmacht» missbraucht. Die Urteilsbegründung hatte bei Politikern Empörung über das Vorgehen des Landes ausgelöst. Die Linksfraktion im Bundes- und im Landtag forderte am Freitag, dass Ermittlungen eingeleitet werden müssten.
Auch dem sächsischen Finanzministerium sind ähnliche Fälle wie in Brandenburg bekannt. Es werde von Einzelfällen ausgegangen, hieß es. Konsequenzen aus dem BGH-Urteil würden derzeit geprüft. Mecklenburg- Vorpommern verfuhr nach Darstellung des Schweriner Agrarministeriums anders: Hier seien die Landkreise einbezogen worden - eine offenbar nicht beanstandete Praxis. (dpa)