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30.04.2010 | 08:50 | Bürokratie 

Bürokratischen Mehraufwand vermeiden

Bonn - Mit dem Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2010 wurde die Forderung aus Landwirtschaft und Gartenbau aufgegriffen, dass für Arbeitnehmer, die im Kalenderjahr weniger als 10.200 € an inländischem Arbeitslohn beziehen, keine automatische Steuererklärungspflicht besteht.

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(c) proplanta
In einem Brief an Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Helmut Linssen begrüßen  der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, und der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Christoph Nagelschmitz, ausdrücklich diese Regelung, die gerade für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe, die sehr stark mit ausländischen Saisonarbeitskräften arbeiten, eine erhebliche Vereinfachung und Entlastung bedeutet.

Wermutstropfen sei allerdings, dass diese Neuregelung erst ab 2010 gelten soll, bedauern die Präsidenten. Damit sei das Problem für das Jahr 2009 aus ihrer Sicht noch nicht geklärt. Es entstehe vielmehr die Situation, dass trotz absehbarer Neuregelung bundesweit circa 250.000 Steuererklärungen in Bagatellfällen abgegeben werden müssten. „Dies wäre aber nur ein einmaliger, auf den Veranlagungszeitraum 2009 beschränkter Vorgang, der einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand ohne einen finanziellen Mehrertrag auslösen würde“, schreiben Decker und Nagelschmitz.

Sie regen daher an, bereits für den Veranlagungszeitraum 2009 von den Steuererklärungspflicht in den Bagatellfällen, die in dem Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2010 angesprochen werden, zu verzichten. (RLV)
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