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12.11.2018 | 08:23 | Auswilderung 
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Bundesgerichtshof verhandelt über frei lebende Wisente

Karlsruhe - Gut fünf Jahre nach der Auswilderung von Wisenten im Sauerland erreicht ein Streit zwischen Waldbauern und einem Artenschutzverein den Bundesgerichtshof (BGH). In einem Revisionsverfahren müssen die Richter in Karlsruhe entscheiden, wie es mit dem Projekt weitergeht.

Auswilderung von Wisenten
Nach Ansicht von Waldbauern haben die mächtigen Wisente auf ihrem Boden nichts zu suchen und richten nur Schäden an. Artenschützer dagegen sind begeistert von der Freiheit der Tiere. Die Positionen sind unversöhnlich. Jetzt entscheidet der Bundesgerichtshof. (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
2013 waren die ersten acht der mächtigen Wildtiere im Rothaargebirge ausgesetzt worden. Schnell gab es Nachwuchs, und die Herde wechselte auch in benachbarte Wälder des Sauerlandes. Dort richteten die Tiere Schäden in den Buchenwäldern an. Zum Frust der Waldbauern. Die Herde, die nach Schätzungen des Vereins etwas mehr als 20 Tiere und nach Schätzung der Waldbauern mehr als 30 Tiere hat, soll aus dem Gebiet wieder verschwinden.

Mehrere Waldbesitzer wollen durchsetzen, dass die Wisente ihren Grund nicht mehr betreten. Mehrere Verfahren sind an Gerichten anhängig.

Die Streitparteien warten jetzt auf eine Entscheidung des BGH. Laut Vorinstanz, dem Oberlandesgericht Hamm, ließe sich die Forderung der Waldbesitzer nur sicherstellen, wenn die Tiere eingefangen und umgesiedelt würden. Doch sie gelten heute als herrenlos. Somit stehen sie unter besonderem Schutz und dürfen nicht einfach gejagt oder gefangen werden. «Die Gruppe bewegt sich frei in den Wäldern. Wir haben keinen Überblick mehr. Genauso war es ja auch geplant», sagt Michael Emmrich vom Verein Wisent-Welt-Wittgenstein.

Damit die Vorstellung des OLG umgesetzt werden kann, müsste ausgerechnet der Verein, der die Wisente ausgewildert hat und für deren Freiheit ist, eine Ausnahmegenehmigung zum Einfangen bei den Behörden beantragen. Das OLG hat angesichts dieser paradoxen Situation eine Revision zum BGH zugelassen. «Jetzt muss Karlsruhe den Knoten durchschlagen», sagt der Anwalt eines Waldbauern, Dieter Schulz. Er hofft, dass der Streit nicht auch noch vor den Europäischen Gerichtshof geht und sich damit noch weitere Jahre hinziehen wird.

Der BGH verhandelt an diesem Freitag ab 9.00 Uhr den Fall. Ob anschließend noch am selben Tag ein Urteil verkündet wird oder zu einem späteren Termin, ist offen.
dpa
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Kommentare 
deereblau schrieb am 12.11.2018 21:35 Uhrzustimmen(20) widersprechen(10)
wenn die tiere herrenlos sind sollen sie dem zugesprochen werden auf wessen grund sie sich befinden und der soll frei verfügen können.
Mabruk schrieb am 12.11.2018 15:17 Uhrzustimmen(20) widersprechen(11)
So ist das nunmal in Deutschland: Artenschutz geht über Vernunft. Deshalb haben wir Enten, die keiner braucht, und Wölfe.
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