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02.04.2020 | 09:46 | Hilfspaket 

Corona-Soforthilfe: Auch Land- und Forstwirte können sie beantragen

Wiesbaden - Die Soforthilfen des Landes Hessen für Betriebe, die wegen der Corona-Krise in Finanznot geraten sind, stehen auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft zu.

Soforthilfe Hessen
Auch Land- und Forstwirte können die Corona-Soforthilfe in Hessen beantragen. (c) proplanta
Darauf wies Landwirtschaftsministerin Priska Hinz (Grüne) am Donnerstag in Wiesbaden hin. «Dass die Saisonarbeitskräfte zurzeit nicht kommen können, ist eine zusätzliche Härte für die Bäuerinnen und Bauern», erklärte sie.

Es drohen Ernteausfälle und damit Einkommenseinbußen für die Landwirtschaftsbetriebe, die sich vor allem auf den Obst- und Gemüseanbau spezialisiert haben.» Auch die Forstwirtschaft stehe wegen der großen Waldschäden, mangelnden Saisonarbeitskräften und einem eingebrochenen Exportmarkt vor großen Herausforderungen.

Nach einem ersten Ansturm auf die Online-Plattform zur Antragstellung beim Regierungspräsidium Kassel habe sich die Lage inzwischen deutlich entspannt. «Wir sind zuversichtlich, dass alle Anträge zügig bearbeitet werden und dass das Geld schnell bei den Land- und Forstwirtschaftsbetrieben ankommt», teilte Hinz mit.

Mit der Corona-Soforthilfe soll ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Dieser beträgt - inklusive der Bundesförderung - für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten maximal 10.000 Euro für drei Monate. Bei bis zu zehn Beschäftigten können maximal 20.000 Euro für drei Monate und bei bis zu 50 Beschäftigten maximal 30.000 Euro für drei Monate fließen.
dpa/lhe
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