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18.04.2021 | 11:10 | Corona-Maßnahmen 

Corona-Testpflicht für Unternehmen nicht praxistauglich

Berlin - Scharfe Kritik an der von der Bundesregierung beschlossenen Corona-Testpflicht in Betrieben hat der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) geübt.hausärztlichen Strukturen in die Kampagne wurde von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) begrüßt.

Corona-Testpflicht Unternehmen
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(c) proplanta
Die Testpflicht sei nicht praxistauglich und belaste die Wirtschaft über Gebühr, monierte DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers am Dienstag vergangener Woche (13.4.) in Berlin. Er forderte die Regierung dazu auf, für einen Ausgleich zu sorgen.

Ehlers betonte, dass Gesundheitsschutz unerlässlich sei. Die genossenschaftlich orientierten Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft würden Verantwortung für ihre Mitarbeiter übernehmen. Sie hätten mit Beginn der Pandemie Schutzmaßnahmen umgesetzt „und gehen gern neue Wege“.

Ein Mehr an Sicherheit nutze auch den Betriebsabläufen, stellte Ehlers fest. Aber derzeit stünden für die Unternehmen nicht ausreichend valide Tests zur Verfügung, insbesondere wenn sie verpflichtend im betrieblichen Umfeld seien. Die Verpflichtung bedeute einen erheblichen Mehraufwand, sowohl personell als auch finanziell, so der DRV-Hauptgeschäftsführer. Zudem belasteten die vorgeschriebenen Tests, da sie unter Aufsicht durchgeführt werden müssten, wiederum den Gesundheitsschutz der beaufsichtigenden Mitarbeiter.

Auch aus der Landwirtschaft kam Kritik. Der Landesbauernverband (LBV) Brandenburg monierte, dass die Betriebe zwar wöchentlich für alle Mitarbeiter Corona-Tests vorhalten und die Kosten dafür tragen sollten, die Arbeitnehmer aber nicht verpflichtet seien, diese dann auch anzunehmen oder demArbeitgeber das Testergebnis mitzuteilen.

„Wenn unsere Mitglieder die Kosten für notwendige Maßnahmen übernehmen sollen, dann brauchen sie die Gewissheit, dass daraus ein Mehrwert im Sinne von mehr Sicherheit entsteht. Den können wir noch nicht erkennen“, so LBV-Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch. So würde es lediglich bei einer ausgleichslosen Abwälzung staatlicher Aufgaben auf die Betriebe bleiben.

Unterdessen kündigte der Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Markus Jerger, an, gegen die geplante Testpflicht klagen zu wollen.

Einzeljagd ermöglichen

Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung sollen die Unternehmen verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern einmal in der Woche einen Corona-Test zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist unter anderem vorgesehen, dass Landkreise und Städte ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren von 21 Uhr bis 5.00 Uhr verhängen müssen.

Kritik an Corona-Maßnahmen der Bundesregierung übte in der vergangenen Woche auch der Deutsche Jagdverband (DJV). Er forderte, Jäger von Ausgangssperren auszunehmen. Die Einzeljagd müsse weiter uneingeschränkt möglich sein. Der Verband verwies in diesem Zusammenhang auf die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und die Verhütung von Wildschäden.

Der DJV hat nach eigenen Angaben Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in einem Schreiben aufgefordert, die Ausnahme für die Jagd gesetzlich zu regeln.

ANG gegen verpflichtende Tests

Unterdessen hat die Impfkampagne die Personen der Priorisierungsgruppe 3 erreicht, zu der auch die Beschäftigten der Ernährungsindustrie gehören. Die geplante Einbeziehung der betriebs- und ANG-Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet sprach sich zugleich gegen verpflichtende Tests und ein „ewiges Lockdown- Auf-und-Ab“ aus. Das seien keine Lösungen; Ziel müsse es stattdessen sein, Unternehmen und ihre Mitarbeitenden auf die bevorstehenden Impfangebote vorzubereiten.

BVE-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff forderte, frei werdende Impfdosen, die für Betriebsärzte vorgesehen seien, zuerst an priorisierte Gruppen wie die Ernährungsbranche zu geben.
AgE
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