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24.02.2018 | 09:49 | Selbstjustiz 
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DBV: Urteil zu Stalleinbrüchen ist ein Skandal

Berlin - Den Freispruch der Tierschützer durch das OLG Naumburg hält der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, für einen Skandal.

Einbrüche in Schweinestall
Rukwied: Urteil zu Stalleinbrüchen ist ein Skandal - Neue Bundesregierung muss handeln.
„Das Urteil ist eine Bankrotterklärung. Der Schutz der Persönlichkeit, des Eigentums, der Sicherheit der Tierbestände und der Bauernfamilien wird missachtet. Es ist ein Trugschluss, dass es bei diesem illegalen Eindringen in Ställe um den Tierschutz geht. Umso wichtiger ist es, dass die neue Bundesregierung dieses Thema gesetzgeberisch aufnimmt.“

Strafrecht dürfe nicht dem medialen Verwertungsinteresse einzelner Gruppen untergeordnet werden. Die Kontrolle der Einhaltung von Tierschutzbestimmungen obliege den zuständigen staatlichen Behörden und nicht der Selbstjustiz interessierter Gruppen.

„Bei einem hinreichenden Verdacht können jederzeit und zeitnah die zuständigen Behörden informiert werden. Erfolgt dies nicht, muss davon ausgegangen werden, dass es nicht um Tierschutz, sondern um die mediale Verwertung geht“, so Rukwied.
dbv
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Biogas nein danke schrieb am 25.02.2018 14:51 Uhrzustimmen(59) widersprechen(8)
Der Rukwied soll mal schön die Füße still halten den Staat machen nicht ein paar tausend Bauern aus und davon noch 40%drittklassige.Ihr seit genauso schnell wieder weg wie ihr gekommen seit wenn es kein Geld mehr gibt.Für die Ernährung der deutschen Bevölkerung brauchen wir keine Tierquäler die gehören samt dem korrupten Beamtenapparat aussortiert und mit einem Berufsverbot belegt.Die paar vernünftigen Landwirte die es Gott sei dank noch gibt reichen dicke für die regionale Versorgung und die brauchen auch keinen Kropf wie Rukwied.
maximilian schrieb am 24.02.2018 20:09 Uhrzustimmen(20) widersprechen(18)
Die Richterschelte des DBV-Prasidenten Rukwied verdeutlicht seine mangelhafte Rechtskunde. Seine Unfähigkeit zur Selbstkritik. Schließlich wurden die tierquälerischen Zustände in dem Schweinemastbetrieb durch spätere, von der Veröffentlichung ausgelöste Veterinärkontrollen bestätigt.
Die zuständigen staatlichen Behörden haben die notwendige Kontrolle des Betriebes unterlassen. Die Tierschützer haben auch keine Selbstjustiz geübt, sondern gemäß dem Notstandsparagrafen dem Tierschutz, der ein Teil unserer verfassungsmäßigen Ordnung ist (§ 20a GG) zu seinem Recht verholfen. Ich verlange den sofortigen Rücktritt von Herrn Ruckwied wegen juristischer Uneinsichtigkeit. und hochgradigen Mangels an Rechtskunde.
johann96 schrieb am 24.02.2018 16:03 Uhrzustimmen(10) widersprechen(13)
Vor Gericht ist wie vor Gott.Nicht nachvollziehbar. Wozu das alles, würfeln, losen, Zweikampf ist wesentlich kostengünstiger. Sicher mit gleicher Trefferquote.
Allerdings sollte der Richter wissen, die Kreisverwaltungen in Sachsen-Anhalt stehen über den Gesetzen .Speziell im Harz. Also, wenn das Urteil Schule macht, herrscht Bürgerkrieg. Muss wohl erst dazu kommen, bis sich was ändert.
cource schrieb am 24.02.2018 12:43 Uhrzustimmen(18) widersprechen(12)
da wurde wiedereinmal eine systembedingte korruption/vetternwirtschaft selbst unter staatlichen institutionen/veterinärämter aufgedeckt und schon versucht der filz, die mutigen aufklärer/ tierschützer, mit angeblicher "selbstjustiz" zu diffamieren---pfui teufel
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