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17.06.2014 | 12:32 | Mindestlohn 

Die letzte Gurkenernte in Deutschland?

Bonn - In dieser Woche hat die Gurkenernte in Deutschland begonnen. Allerdings könnte es die letzte gewesen sein.

Mindestlohn
(c) proplanta
Denn die Ernte und Verarbeitung von Gurken – sowie Rot- und Weißkohl – ist in Deutschland nur mit Hilfe von Saisonarbeit zu gewährleisten. Durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro/Stunde zum 1. Januar 2015 droht nun eine existenzbedrohende Kostensteigerung.

Der Mindestlohn wird die Arbeitskosten für Erntehelfer um 70 % in die Höhe schnellen lassen. Die Rohwarenkosten für die Verarbeitungsindustrie steigen infolgedessen um mindestens 50 %. Diese Kostensteigerungen lassen sich nicht ohne weiteres an den Handel weitergeben; Verbraucher müssten 20 bis 40 Cent pro Gurkenglas mehr zahlen. Auch Sauerkraut und Rotkohl werden erheblich teurer. Daher werden Konkurrenzprodukte aus Indien und der Türkei die deutschen Anbieter vom Markt verdrängen.

„Die Einführung des Mindestlohns gefährdet damit nicht nur die Arbeitsplätze der Saisonarbeitskräfte selbst, sondern auch die rund 10.000 Arbeitsplätze der Stammbelegschaft in der gemüseverarbeitenden Industrie Deutschlands“, sagt Konrad Linkenheil, Verbandsvorsitzender des BOGK und Geschäftsführer der Spreewaldkonserve Golßen GmbH. Wie nach der Einführung des Mindestlohns in den Niederlanden in den 1980-er Jahren droht jetzt in Deutschland das Verschwinden eines gesamten Industriezweigs.

Absurd ist außerdem, dass der Lohn für kurzfristige Saisonarbeit in der Regel sozialversicherungsfrei ist und damit brutto für netto gezahlt wird. Ein Saisonarbeiter würde 8,50 pro Stunde netto mit nach Hause nehmen, während Kollegen aus der Stammbelegschaft von ihrem Lohn noch 20 % Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung abführen müssen. Die Bauern sprechen daher schon von einer Gefahr für den Betriebsfrieden. Auch dies behindert die notwendige Saisonarbeit.

Nur Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte verhindern Betriebsschließungen



Der BOGK drängt auf Ausnahmeregelungen für Saisonarbeitskräfte im Tarifautonomiestärkungsgesetz, das am 4. Juli im Bundestag verabschiedet werden soll.

Die absehbaren Betriebsschließungen können nur abgewendet werden, wenn die Mindestlohnregelung an die Sozialversicherungsfreiheit der Beschäftigung der Saisonarbeitskräfte angepasst wird. Zudem ist eine verlängerte Übergangszeit für die Branche zwingend notwendig, um die vorherzusehenden Kostensteigerungen über einen längeren Zeitraum auffangen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Verarbeitungsbetriebe erhalten zu können. (BOGK)
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