Das Bundeslandwirtschaftsministerium verwies vergangene Woche in dem Zusammenhang auf den Wegfall der letzten noch an die Produktion gekoppelten EU-Beihilfen in Deutschland. Hierbei handelt es sich um Erzeugerbeihilfen für Stärkekartoffeln, Eiweißpflanzen und Schalenfrüchte sowie um Verarbeitungsprämien für Flachs, Hanf, Trockenfutter und Kartoffelstärke.
Das dafür bisher verwendete Prämienvolumen wird ab dem kommenden Jahr in die EU-Betriebsprämienregelung einbezogen und führt zur Erhöhung der Werte der Zahlungsansprüche für alle flächenbewirtschaftenden Betriebe, unabhängig von derArt der landwirtschaftlichen Produktion.
Deutschland gilt mit seinem Modell der vollständig entkoppelten und regional einheitlichen Flächenprämien als Vorreiter in der Europäischen Union. Wie das Agrarressort mit Blick auf die Jahreswende weiter mitteilte, wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) die Investitionsförderung im Schlachtbereich auf kleine Betriebe und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten mit einem Jahresumsatz unter 10 Mio Euro konzentriert.
Ferner tritt am 1. Januar 2012 das novellierte Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) in Kraft. Von besonderer Bedeutung ist die Einführung einer Sondervergütungsklasse für kleine standortangepasste 75 Kw-Biogasanlagen, die vornehmlich
Gülle einsetzen. (AgE)