Mit seiner rückschrittlichen Position, die jetzige Regelung der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft im Naturschutzrecht zu beseitigen, macht sich Minister
Seehofer angesichts von Klimagefahren und Biodiversitätszerstörung völlig unglaubwürdig. Gleichzeitig gefährdet er dadurch die Basis der eher kleinflächigen Landwirtschaftsbetriebe in seinem eigenen Bundesland, betonte DNR-Präsident Hubert Weinzierl.
Die Bundesregierung wollte bereits vor Ostern den umfangreichen Entwurf des Umweltgesetzbuches, eines ihrer zentralen Reformverfahren, an die Verbände versenden, scheiterte aber bis heute am Veto von Minister Seehofer. Dem Minister sind die im Buch III des UGB (Naturschutz und Landschaftspflege) vorgesehenen Formulierungen bei Eingriffen für Vorhaben in Natur- und Landschaft und vor allem zur guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft offensichtlich ein Gräuel. Dabei entsprechen sie der derzeitigen Rechtslage, erläutere DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen.
Es geht um Dinge wie eine bodenschonende Bewirtschaftungsweise und die Vermeidung von Erosion, die Mindestausstattung ökologischer Vorrangflächen wie Hecken, Feldgehölze und Kleingewässer auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und um die Bindung der Tierhaltung an die Fläche. Die gute fachliche Praxis wird abgesehen vom ökologischen Landbau gerade von den eher kleineren landwirtschaftlichen Betrieben in Bayern eingehalten. (ots)