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03.02.2018 | 14:48 | Düngemitteleinsatz 

Düngebedarfsermittlung und Bodenproben jetzt online möglich

München - Erzeugerringe bieten bayerischen Landwirten Unterstützung zur Umsetzung der Düngeverordnung.

Düngebedarfsermittlung
(c) proplanta
Ab sofort können Landwirte unter www.boden-bayern.de die nach neuer Düngeverordnung vorgeschriebene Düngebedarfsermittlung online berechnen. Demnächst ist auf dieser Seite auch die Beauftragung von Standardbodenproben bei den Ringwarten des LKP möglich.

Ist der Landwirt mit seinen betrieblichen Daten angemeldet kann er ganz einfach die Düngebedarfsberechnung oder demnächst die Probenbestellung durchführen. Seine dafür benötigten Feldstücke sind aus den bisher erteilten Probenaufträgen bereits vorhanden. Zusätzlich ist die Übernahme der Daten aus iBALIS oder Ackerschlagkarteien des Landwirts möglich. Dies erspart aufwändiges eintippen wodurch sich der Arbeitsaufwand für die Erstellung stark reduziert.

Die Berechnung der Düngebedarfsermittlung kann durch den Landwirt selbst, den Ringwart oder den Erzeugerring erfolgen. Für Erzeugerring-Mitglieder ist die Nutzung des Portals kostenlos.

Die demnächst online erteilten Aufträge zur Bodenbeprobung werden auf direktem Weg an den zuständigen Ringwart zur Weiterbearbeitung übermittelt. Maschinelle und GPS gestützte Probenahme kann ebenfalls online dazu gebucht werden. Nach erfolgter Laboranalyse stehen die Ergebnisse im Programm digital zur weiteren Verwendung (Bsp.: Düngebedarfsermittlung) zur Verfügung.

Als Verbundberatungspartner bietet das LKP mit seinen Erzeugerringen begleitend Schulungen zum Umgang mit den Programmen von LKP und Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) an. Dazu gibt es weitere Beratungsangebote zu optimierten Düngung unter den neuen Rahmenbedingungen. Nähre Auskünfte dazu bei ihrem Erzeugerring.

Die Online Anwendung ist optimiert für Smartphone und Tablet und natürlich auch an jedem beliebigen PC möglich. Somit bieten die Erzeugerringe fachlich und rechtlich optimierte Unterstützung bei der Umsetzung der Vorgaben aus der neuen Düngeverordnung.
lkp-bayern
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