Sein Ziel sei es, eine Verlängerung der Vertragsdauer für Saisonarbeitskräfte von vier auf neun Monate zu ermöglichen, so der Minister auf eine parlamentarische Anfrage.
Die Abstimmungsempfehlungen des Agrar- und des Wirtschaftsausschusses haben jedoch nicht zu einer Mehrheit im
Bundesrat am 19. Dezember 2008 geführt.
Laut der nun verabschiedeten neuen Verordnung können Saisonarbeitskräfte immerhin für sechs Monate einen Vertrag abschließen.
Woidke: „Dieses Ergebnis entspricht zwar nicht in vollem Umfang der von Agrar- und Gartenbaubetrieben angestrebten Verlängerung. Sie eröffnet trotzdem neue Handlungsspielräume für die Unternehmen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bleibt abzuwarten, inwiefern sich die neue Rechtslage auf die Vertragsgestaltungen für die Saisonarbeit 2009 auswirken wird.“ (PD)