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12.01.2020 | 10:13 | Präzisionslandwirtschaft 

Einsparungen durch Precision Farming variieren stark

Berlin - Die Einsparpotentiale von Düngemitteln bei der Nutzung von Techniken der Präzisionslandwirtschaft hängen sehr stark von den lokalen Gegebenheiten ab.

Precision Farming Einsparpotentiae
Weltweit belaufen sich diese bei der Stickstoffdüngung von Winterweizen auf bis zu 80 Prozent - In Deutschland sind hier aber nicht mehr als 10 Prozent realistisch. (c) proplanta
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (PDF) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (PDF) weiter feststellt, sind auf Standorten mit einer hohen Variabilität größere Einsparpotentiale zu erwarten als auf homoge nen Flächen. Die Variabilität zeige sich in teilweise erheblichen Unterschieden zu Einsparpotentialen in den wissenschaftlichen Veröffentlichungen.

Das Präzisionsmanagement von Stickstoff in Winterweizen habe Einsparpotentiale von 10 % bis 80 % in weltweiten Untersuchungen aufgezeigt. Unter den deutschen Verhältnissen seien nach aktuellem Kenntnisstand allerdings nur 10 % als realistisch zu betrachten.

Die Einsparungsraten von Pflanzenschutzmitteln könnten in den derzeit praktizierten konventionellen Anbausystemen nach gegenwärtigem Kenntnisstand je nach spezifischem Schaderregervorkommen bei etwa 30 % bis 70 % gegenüber einer Ganzflächenapplikation liegen, führt die Bundesregierung weiter aus. Dabei sei zu beachten, dass dies von der Kultur und der entsprechenden Kulturpflanze auf der Fläche, also sehr vom jeweiligen Einzelfall abhängig sei.

Bislang nicht bestätigt wurden laut Bundesregierung Befürchtungen, dass eine Reduzierung der Aufwandmenge von Herbiziden durch eine teilflächenspezifische Applikation zu einem erhöhten Unkrautdruck mit daraus resultierenden erhöhten Pflanzenschutzmittelaufwendungen in den Folgejahren führt.

Arbeitsplatzverluste nicht zu erwarten

Zur Frage nach möglichen Arbeitsplatzverlusten in der Agrarund Ernährungswirtschaft durch die Digitalisierung stellt die Bundesregierung fest, dass es empirisch nicht möglich sei, von den Substituierbarkeitspotentialen innerhalb eines Berufs auf die Beschäftigungsentwicklung oder einen Minderbedarf an Fachkräften durch die Digitalisierung in der Zukunft zu schließen. Sie teile die Auffassung des Fragestellers nicht, dass es Arbeitsplatzverluste in den ländlichen Räumen geben werde, betont die Regierung. Aus ihrer Sicht ist das Gegenteil zu erwarten.

Eine bessere digitale Infrastruktur unterstütze vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die derzeit noch unter schlechter Erreichbarkeit oder geringen Datenflussmengen litten. Eine bessere digitale Anbindung könne auch die Ansiedlung weiterer Unternehmen zur Folge haben; Gewerbegebiete würden attraktiver. Die Menschen in den ländlichen Räumen erhielten auch die Möglichkeit, beispielsweise Beschäftigungsformen wie der Telearbeit nachzugehen. Durch neue Technologien könnten für landwirtschaftliche Betriebe neue Betätigungsfelder entstehen.

Mit Blick auf die Künstliche Intelligenz (KI) erklärt die Bundesregierung, dass diese in der Landwirtschaft genutzt werden könnte, um Ressourcen effizienter einzusetzen, tiergerechter zu wirtschaften, die Biodiversität zu schützen, hochwertige Lebensmittel nachhaltig zu produzieren und Arbeitsprozesse zu erleichtern.

Bewusstsein für sensible Daten schärfen

Im Hinblick auf den Datenschutz schreibt die Bundesregierung, dass das Bewusstsein der Verbraucher sowie der Landwirte bezüglich ihrer Hoheit über die eigenen Daten geschärft werden sollte. Es werde intensiv geprüft, ob weitere Maßnahmen als notwendig erachtet würden. Sie habe eine Machbarkeitsstudie unter anderem zu diesem Thema inAuftrag gegeben, teilt die Regierung mit. Auch auf der Basis dieser Ergebnisse werde zu prüfen sein, ob weiterer Handlungsbedarf gesehen werde.

Der Schutz von personenbezogenen Daten sei umfassend auf europäischer Ebene durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährleistet, stellt die Bundesregierung fest. Diese gelte selbstverständlich auch für die Landwirte. Der Schutz nicht personenbezogener Daten regele sich über die zivilrechtlichen Rechtsinstitute. Hier kristallisiere sich in der Rechtsprechung ein Schutz der Datenhoheit über das Institut des virtuellen Hausrechts heraus, aus dem heraus den Landwirten die bekannten zivilrechtlichen Abwehrmechanismen zustünden.

In der von ihr in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie werden laut Regierung auch die Vorteile und Nachteile unterschiedlicher Datenplattformen und Organisationsformen untersucht. Geprüft werde zudem, ob in der Landwirtschaft der Bedarf nach einheitlichen Regelungen vorhanden sei. Erste Ergebnisse würden voraussichtlich Ende dieses Jahres vorliegen.
AgE
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