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05.10.2015 | 12:30 | Kartellverfahren 

Entflechtung der Bio-Molkereien Andechser und Söbbeke

Bonn - Aufgrund eines Prüfverfahrens des Bundeskartellamtes werden die beiden größten deutschen Bio-Molkereien – Andechser Molkerei Scheitz GmbH und Molkerei Söbbeke GmbH – künftig wieder als voneinander unabhängige Wettbewerber am Markt auftreten.

Bundeskartellamt
(c) proplanta
Die beiden Bio-Molkereien waren über die französische Großmolkerei Savencia SA miteinander verbunden. Savencia, bis vor kurzem unter dem Namen Bongrain bekannt, vermarktet u.a. zahlreiche konventionell hergestellte Käsesorten wie Bresso, Chaumes, Fol Epi, Géramont, Le Tartare, Saint Albray und andere. Das Unternehmen beteiligte sich im Jahr 1999 an Andechser und übernahm in den Jahren 2011 bis 2013 zusätzlich Söbbeke. Die Freigabe für diese Fusion hat Savencia nur durch unrichtige Angaben im Rahmen des im Jahr 2011 durchgeführten Fusionskontrollverfahrens erlangt. Nachdem die Falschangaben aufgefallen waren, hat das Bundeskartellamt ein Entflechtungsverfahren eingeleitet und umfangreiche Ermittlungen bei den Beteiligten sowie allen deutschen Biomolkereien durchgeführt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Unternehmen, die beim Bundeskartellamt eine Fusion zur Prüfung vorlegen, sind verpflichtet, umfassende und vor allem richtige Angaben zu machen. Die – nicht zuletzt im Sinne der Unternehmen – effiziente und schnelle Prüfung von Fusionsvorhaben, wie sie das Bundeskartellamt praktiziert, lebt davon, dass die Beteiligten eine vollständige und zutreffende Anmeldung einreichen. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Unternehmen diesen Pflichten nicht genügt hat, stehen dem Amt schlagkräftige Instrumente zur Verfügung, um auch später noch einen rechtmäßigen Zustand herzustellen. Ein Entflechtungsverfahren kann auch dazu führen, dass wir die Rückabwicklung eines Zusammenschlusses anordnen.“

Die Ermittlungen haben bestätigt, dass aus wettbewerblicher Sicht zwischen den Produktmärkten für konventionell hergestellte und für Bio-Milchprodukte unterschieden werden muss. Die beiden Molkereien erzielen bei verschiedenen Produkten der sog. „weißen Linie“ – insbesondere Bio-Fruchtjoghurt und Naturjoghurt sowie Bio-Fruchtquark und Bio-Drinks – gemeinsame Marktanteile von deutlich über 50%. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Beschlussabteilung führte der damalige Zusammenschluss auf mehreren Märkten zu einer erheblichen Beeinträchtigung wirksamen Wettbewerbs.

Die von Savencia im Jahr 2011 erstellte Anmeldung hatte diese Marktverhältnisse nicht im Ansatz zutreffend wiedergegeben und enthielt zudem unvollständige Angaben zu weiteren Einflussmöglichkeiten der Bongrain-Gruppe auf die Andechser Molkerei Scheitz GmbH. Auch auf Nachfragen im Rahmen des Vorprüfverfahrens hat die Anmelderin keine zutreffenden Absatzzahlen übermittelt.

Das Bundeskartellamt hat den Beteiligten seine vorläufigen Ermittlungsergebnisse mitgeteilt. Um die aus Sicht des Amts erforderliche Auflösung des Zusammenschlusses zwischen Savencia und Söbbeke zu vermeiden, hat Savencia angeboten, seine Beteiligung an Andechser aufzugeben und die Anteile zu veräußern. Diese Veräußerung ist nun vollzogen worden, so dass das Bundeskartellamt das Entflechtungsverfahren gegen Savencia/Bongrain und Söbbeke einstellen konnte.

Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen das Gebot, einen Zusammenschluss richtig und vollständig anzumelden, stellt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. (Pd)
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