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Medien hatten berichtetet, dass dem 58-Jährigen wegen der Veröffentlichung einer Pressemitteilung Strafvereitelung vorgeworfen wird. Dabei geht es der Staatsanwaltschaft um die Frage, ob ein vom Skandal betroffenes Unternehmen durch die Pressemitteilung möglicherweise vor den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gewarnt wurde.
Nach Angaben der Ministeriumssprecherin geht es um den Zeitpunkt der Veröffentlichung, die einen Betrieb in Damme im Kreis Vechta betraf. Das Ministerium habe die Staatsanwaltschaft aber bereits einen Tag vor der Öffentlichkeit informiert, betonte die Sprecherin.
Das Ministerium habe ein Interesse gehabt, die Bürger frühestmöglich und umfassend zu informieren. Der Zeitpunkt der Pressemitteilung sei aus Sicht ihres Hauses nicht verfrüht gewesen. «Wir sehen dem Ergebnis der Ermittlungen gelassen entgegen.»
Der Skandal um dioxinverseuchte Futtermittel hatte sich Anfang Januar 2011 ausgeweitete. Insgesamt waren mehrere tausend Betriebe gesperrt worden, weil ein Futtermittelbetrieb in Schleswig-Holstein gepanschtes und mit Dioxin belastetes Fett verarbeitet hatte. (dpa/lni)