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18.03.2016 | 11:25 | Verstoß gegen das Tierschutzgesetz 

Ermittlungen: Schlachtschweine nicht ausreichend betäubt

Oldenburg - Die Staatsanwaltschaft Oldenburg prüft Hinweise, wonach bei einem großen Schlachtbetrieb in Niedersachsen Schweine vor der Tötung nicht ausreichend betäubt werden. Es gebe einen Anfangsverdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, sagte eine Sprecherin der Behörde am Freitag.

Schlachtbetrieb
(c) proplanta
Ein entsprechender Hinweis sei von einer Mitarbeiterin des Landkreises an die Staatsanwaltschaft gegangen. Es werde nun ein tierschutzrechtliches Gutachten eingeholt. Der Beschuldigte bekomme wie üblich Akteneinsicht.

Um welchen Betrieb es sich konkret handelt, wollte die Behördensprecherin nicht sagen. Es handle sich um ein laufendes Verfahren. Sie teilte lediglich mit, dass es um ein Unternehmen in Lengerich (Kreis Emsland) geht. In dem Schlachthof würden die Tiere mit Strom betäubt.

Nach einem Bericht der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (NOZ) besteht der Verdacht, dass in dem Betrieb Tiere aus wirtschaftlichen Gründen nicht ausreichend betäubt wurden und deswegen möglicherweise erhebliche Schmerzen vor ihrem Tod erlitten. Laut NOZ handelt es sich um einen der größten Sauenschlachthöfe in Deutschland.  
dpa/lni
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