EU-Milchpaket vom Europaparlament angenommenBrüssel - Das Europaparlament hat am Mittwoch das Milchpaket verabschiedet: Erzeugern wird damit im EU-Recht die Möglichkeit eröffnet, ihre Konditionen gegenüber Privatmolkereien gemeinsam, also schlagkräftiger auszuhandeln. |
(c) proplanta Allerdings gelten Obergrenzen: Die neuen Organisationen dürfen maximal 33 % der nationalen und 3,5 % der gesamteuropäischen Milchmenge auf sich vereinen.
Eine vom Parlament geforderte Vertragspflicht wird es nach dem Widerstand des Rates nicht geben: Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob sie den Abschluss von Kontrakten vorschreiben wollen oder nicht. Wenn ja, müssen sich Erzeuger und Molkerei vor der Lieferung auf den Preis, die Milchmenge und die Vertragsdauer einigen.
Die Hersteller von EU-geschützten Milchprodukten erhalten die Möglichkeit, auf Beschluss einer Zwei-Drittel-Mehrheit ihr Angebot zu beschränken, um höhere Preise durchzusetzen. Entsprechende Schritte sollen aber sowohl von der jeweiligen Regierung als auch von der Europäischen Kommission überwacht werden.
Ferner werden übergreifende Branchenorganisationen entlang derWertschöpfungskette gestärkt. Diese Einrichtungen sollen aber keinesfalls Preise festlegen dürfen, sondern vorrangig technische Hilfe gewähren und der Absatzförderung dienen.
Das Milchpaket wurde von EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Cioloº Ende 2010 auf den Weg gebracht, um Landwirten nach dem Auslaufen der Milchquotenregelung 2015 gewisse Sicherheiten zu bieten. Jetzt muss noch der Rat das Milchpaket verabschieden, was eine Formalie ist. Das Inkrafttreten der Verordnung dürfte im Herbst erfolgen. Für 2014 und 2018 sind Zwischenberichte der Kommission vorgesehen. (AgE)
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