Die
EU-Kommission stellt jetzt die Finanzmittel für Kampagnen ab Mai 2013 zur Verfügung. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist die zuständige Stelle in Deutschland für Programme zur Informations- und Absatzförderung.
Die Bewerbungsfrist für Informations- und Absatzförderungsprogramme im EU-Binnenmarkt und in Nicht-EU-Ländern ist der 30. September 2012. Bis zum 30. Juli 2012 sind entsprechende Konzepte vorzulegen. Die BLE unterstützt dann die Verbände bei der Optimierung der Anträge. Teilnehmen können alle Branchen- und Dachverbände der Agrar- und Nahrungsmittelwirtschaft.
Die EU unterstützt die Programme der Branchen- und Dachverbände mit bis zu 50 Prozent. Die Beteiligung des Antragsstellers muss mindestens 20 Prozent der tatsächlichen Ausgaben betragen. Grundsätzlich ist eine maximal 30-prozentige Beteiligung des Mitgliedstaates möglich. (ble/Pp)