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02.06.2012 | 10:18 | Fördermittel 

EU-Mittel zur Absatzförderung bis Ende September beantragen

Bonn - Um Agrarprodukte im Binnenmarkt und Drittstaaten zu bewerben, können die Branchen- und Dachverbände noch bis Ende September EU-Fördermittel beantragen.

Absatzförderung
(c) proplanta
Die EU-Kommission stellt jetzt die Finanzmittel für Kampagnen ab Mai 2013 zur Verfügung. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist die zuständige Stelle in Deutschland für Programme zur Informations- und Absatzförderung.

Die Bewerbungsfrist für Informations- und Absatzförderungsprogramme im EU-Binnenmarkt und in Nicht-EU-Ländern ist der 30. September 2012. Bis zum 30. Juli 2012 sind entsprechende Konzepte vorzulegen. Die BLE unterstützt dann die Verbände bei der Optimierung der Anträge. Teilnehmen können alle Branchen- und Dachverbände der Agrar- und Nahrungsmittelwirtschaft.

Die EU unterstützt die Programme der Branchen- und Dachverbände mit bis zu 50 Prozent. Die Beteiligung des Antragsstellers muss mindestens 20 Prozent der tatsächlichen Ausgaben betragen. Grundsätzlich ist eine maximal 30-prozentige Beteiligung des Mitgliedstaates möglich. (ble/Pp)
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