Rund 100 europäische und 100 chinesische Produkte seien damit künftig vor unerlaubter Nachahmung geschützt, teilte die
EU-Kommission am Mittwoch mit.
Zu den
Lebensmitteln gehören etwa Champagner, Feta, Parmaschinken und Münchener Bier sowie Anji weißer Tee und Panjin Reis. Auf europäischer Seite soll das Abkommen nach Zustimmung des Europaparlaments und der EU-Staaten spätestens Ende 2020 in Kraft treten.
China ist nach Angaben der EU-Kommission der zweitgrößte Abnehmer von EU-Lebensmitteln, der Wert der Ausfuhren dorthin betrug zuletzt rund 12,8 Milliarden Euro pro Jahr.