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14.01.2020 | 12:03 | Salmonellen-Skandal 

Fahrlässige Körperverletzung im Fall Bayern-Ei?

Regensburg - Im Prozess um den Salmonellen-Skandal der niederbayerischen Firma Bayern-Ei könnte bei einem Schuldspruch auch fahrlässige statt gefährlicher Körperverletzung in Betracht kommen.

Bayern-Ei - gefährliche Körperverletzung
(c) liveostockimages - fotolia.com
Das teilte der Vorsitzende Richter Michael Hammer am Landgericht in Regensburg am Dienstag mit. Angeklagt ist der frühere Geschäftsführer von Bayern-Ei wegen gefährlicher Körperverletzung und in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Der Mann weist die Vorwürfe zurück.

Am Dienstag hätten vier Zeugen aus Frankreich aussagen sollen, die an Salmonellen erkrankt waren. Jedoch erschienen die Zeugen nicht vor dem Landgericht. Der Prozess wird am 21. Januar fortgesetzt. Geplant sind dann Aussagen von Zwischenhändlern und Endabnehmern von Bayern-Ei-Produkten.

Die Ermittler werfen dem Angeklagten vor, 2014 die Auslieferung von Eiern mit der Kennzeichnung Güteklasse A veranlasst zu haben, obwohl in den Produktionsstätten Salmonellen nachgewiesen worden waren. Mehr als 180 Konsumenten aus Deutschland, Österreich und Frankreich sollen an Salmonellen erkrankt sein, 40 der Fälle kamen zur Anklage. Ein 94-Jähriger soll aufgrund des Verzehrs von Bayern-Ei-Ware nach einer Salmonellen-Infektion gestorben sein.
dpa/lby
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