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10.01.2023 | 16:24 | Weltmarktpreise 

FAO-Preisindex unter Vormonatslinie

Berlin - Sowohl der FAO-Preisindex für Pflanzenöle als auch für Getreide haben gegenüber dem Vormonat nachgeben. Dennoch wird auf Jahressicht ein Höchstwert erreicht.

FAO-Preisindex
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UFOP: Nachhaltige Biokraftstoffe leisten Beitrag zur Sicherheit von Ernährung und Energieversorgung. (c) UFOP
Der FAO-Pflanzenölpreisindex lag im Dezember bei durchschnittlich 144,4 Punkten und somit 6,7 % unter dem Niveau des Vormonats. Damit erreichte der Index den niedrigsten Stand seit Februar 2021, insbesondere ausgelöst durch rückläufige Preise für Palm-, Soja-, Raps- und Sonnenblumenöl.

Die Weltmarktpreise für Palmöl fielen um fast 5 %, nachdem sie sich im Vormonat kurzzeitig erholt hatten. Ausschlaggebend war vor allem die verhaltene globale Nachfrage, denn die Produktionsmengen der wichtigsten Palmölerzeuger sind aufgrund übermäßiger Regenfälle zurückgegangen. Unterdessen verzeichneten auch die Weltmarktpreise für Sojaöl ein Minus, allem aufgrund positiver Aussichten auf eine saisonal steigende Produktion in Südamerika.

Die Preise für Raps- und Sonnenblumenöl sanken aufgrund des reichlichen Angebots und der gedämpften Nachfrage, insbesondere in der EU. Auch rückläufige Rohölpreise übten Druck aus. Für das gesamte Jahr 2022 lag der FAO-Pflanzenölpreisindex bei 187,8 Punkten. Dies ist ein Anstieg von 13,9 % gegenüber 2021 und stellt einen neuen Jahresrekord dar.

Die internationalen Getreidepreise tendierten im Dezember schwächer. Der FAO-Getreidepreisindex lag im Schnitt bei 147,3 Punkten, ein Minus von 4,8 % im Vergleich zum Vormonat, aber immer noch 4,8 % über dem Vorjahresmonat. Für das Jahr 2022 erreicht der Index nach Recherche der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft(mbH) mit 154,7 Punkten einen neuen Höchstwert. Er lag um 17,9 % höher als im Jahr 2021 und übertraf den bisherigen Rekord aus dem Jahr 2011 um 8,8 %.

Aus Anlass der aktuellen Bekanntmachung der FAO weist die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) darauf hin, dass trotz des Krieges in der Ukraine die Nahrungsmittelversorgung pro Kopf der Weltbevölkerung angesichts guter Ernten bei Ölsaaten mit 0,644 Mrd. t und Getreide (inkl. Reis) mit 2,76 Mrd. t rechnerisch gedeckt ist. Dennoch weist die FAO 44 Länder aus, die auf externe Nahrungsmittelhilfe angewiesen sind. Davon liegen 33 in Afrika. Die UFOP kritisiert die negative Diskussion über Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse, bei der diese Zusammenhänge nicht berücksichtigt würden. Für Deutschland und die EU stelle sich die Frage der Ernährungssicherheit nicht, stellt der Verband klar.

Die UFOP erwarte von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir eine sachgerecht geführte Diskussion, bei der auch berücksichtigt werde, dass beim Rapsanbau ca. 60 % der Fläche der Produktion von Eiweißfuttermitteln zuzuschreiben sei, die wiederum nicht aus Drittstaaten importiert werden müssten. Die UFOP unterstütze ausdrücklich die Eiweißpflanzenstrategie des BMEL. Darin müssten jedoch alle proteinliefernden Kulturen berücksichtigt werden, auch wenn ein Teil des Ertrages zur Biokraftstoffproduktion verwendet werde.

Dies sei die ideale Kombination aus Wertschöpfung und spürbaren Beitrag zum Klimaschutz. Dabei dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass der Anbau von Raps, Getreide und anderen Ackerkulturen natürlichen oder stetig verschärften gesetzlichen Anbaurestriktionen unterliege. Die UFOP fordert Bundesminister Özdemir auf, diese Aspekte ganzheitlich zu denken; nur so machten eine Ackerbau- oder eine Nationale Biomassestrategie mit Blick auf Versorgung Klimaschutz Sinn.

Mit Blick auf die gesetzlich vorgegebene Kappungsgrenze von 4,4 % für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse unterstreicht der Verband erneut die Deckelung der Einsatzmöglichkeit von Agrarrohstoffen für die Biokraftstoff¬produktion. Umso mehr müsse es mit Blick auf die Klimaschutzziele darum gehen, das aktuell genutzte Anbauflächenpotenzial auch im Sinne der nachhaltigen Wertschöpfung auszuschöpfen.

Vor diesem Hintergrund sei auch die Umsetzung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II) zu sehen, mit der die Basis für globale Nachhaltigkeitsanforderungen für den Biomasseanbau auch in Drittstaaten geschaffen worden sei. Wer die Abschaffung der Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse fordere, müsse auch ehrlich bekennen, dass damit die Gestaltung eines international verbindlichen Regelungsrahmens für den nachhaltigen Anbau von Biomasse aufgeben werde.
UFOP
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