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12.02.2017 | 10:26 | Steuerhinterziehung 

Fast 150 Strafverfahren gegen Winzer eröffnet

Trier - Die seit dem Jahr 2012 laufenden Ermittlungen gegen Weinbaubetriebe, die Flaschenwein an der Steuer vorbei verkauft haben, sind im vergangenen Jahr ausgeweitet worden.

Strafverfahren Winzer
(c) proplanta
Wie das Finanzamt Trier am Mittwoch (8.2.) bei der Vorstellung seiner Jahresbilanz 2016 mitteilte, führten Durchsuchungen von Zulieferbetrieben, bei denen Korken, Verschlüsse, Flaschen und Etiketten im Wege des sogenannten „Rechnungssplittings“ erworben wurden, zu weiteren Ermittlungsansätzen. Die beschuldigten Winzer hatten bei Zulieferbetrieben Korken, aber auch Flaschen sowie sonstige Flaschenverschlüsse und Etiketten gekauft. Teile der Lieferungen wurden gegen Rechnung bezogen worden, andere dagegen am Fiskus vorbei. Der Wein mit den „schwarz“ erworbenen Korken wurde dann auch verkauft, ohne allerdings dafür die anfallenden Steuern zu zahlen.

Nach Angaben des Finanzamts wurden bisher 146 Strafverfahren gegen Winzer eröffnet. Insgesamt 58 Verfahren seien gegen Nachzahlung der Steuern einschließlich Zinsen meist mit zusätzlichen Auflagenzahlungen abgeschlossen worden. Zum Jahresende 2016 seien noch 88 laufende Verfahren gezählt worden. Die bisher rechtskräftig verhängten Geldstrafen und Auflagenzahlungen belaufen sich dem Finanzamt zufolge auf etwa 318.500 Euro. Die Summe der hinterzogenen Steuern habe sich in diesen Fällen auf insgesamt rund 5,4 Mio. Euro summiert. In einem Fall habe ein einzelner Winzer etwa 1 Mio. Euro nachzahlen müssen und sei zudem zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.

Das Finanzamt geht davon aus, dass in diesem Jahr in Folge der vorliegenden Beweismittel noch eine Vielzahl von Verfahren hinzukommen wird. Die Beamten wiesen darauf hin, dass für diejenigen Winzer, denen Entdeckung drohe, nach wie vor die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bestehe, indem sie ihre bisher verschleierten Einnahmen nacherklärten und die darauf entfallenden Steuern nachzahlten. Damit könnten sie einer zusätzlichen Bestrafung - etwa durch Geldbuße - entgehen.
AgE
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