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20.02.2020 | 17:03 | Mühlenbrand 

Fischsterben in der Jagst: Angeklagter freigesprochen

Langenburg - Wer ist verantwortlich für einen Brand an dem Fluss Jagst, der zu einem massiven Fischsterben führte?

Mühlenbrand nahe Kirchberg
Die Folgen des Feuers auf einem Mühlengelände an der Jagst waren dramatisch: Löschwasser vergiftete den Fluss, Zehntausende Fische starben. Aber wer ist verantwortlich? Ein Mann wird nun freigesprochen - auch wenn er Feuer gelegt hatte. (c) proplanta
Im Prozess um fahrlässige Brandstiftung an einer Mühle nahe Kirchberg (Kreis Schwäbisch Hall) ist ein 25 Jahre alter Angeklagter nun freigesprochen worden. Die zuständige Richterin am Amtsgericht Langenburg sah am Donnerstag keinen sicher nachweisbaren kausalen Zusammenhang zwischen dem Feuer und dem Ausbruch des Hallenbrandes, so dass eine andere Brandursache nicht ausgeschlossen werden konnte.

Der Brand einer Lagerhalle und mehrerer Silos auf dem Gelände einer früheren Mühle an der Jagst im August 2015 hatte damals dramatische Folgen: Löschwasser vergiftete in Verbindung mit Ammonium, das aus gelagerten Düngemitteln ausgetreten war, den Fluss. Dies wiederum führte zu einem massiven Fischsterben.

Dem damals 20-Jährigen war vorgeworfen worden, durch das Verbrennen von Papier, Kartonagen und weiteren Materialien auf dem Mühlengelände am frühen Abend den Brand der Lagerhalle fahrlässig verursacht zu haben. Weder Oberstaatsanwalt Peter Humburger oder der Verteidiger Marco Mansdörfer noch die Richterin Scania Herberger hielten allerdings einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Feuer und dem Hallenbrand für sicher nachweisbar.

Die Anträge sowohl des Staatsanwalts als auch des Verteidigers auf Freispruch basierten in erster Linie auf den Angaben des Sachverständigen eines Zweitgutachtens. Unter anderem konnte demnach nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass es eine andere Brandursache geben könnte als den Funkenflug des verbrannten Papiers und anderen Materials. Zuvor war ein erster Experte, der in seinem Gutachten die Anklage stützte, wegen Befangenheit abgelehnt worden.

Nach Abschluss der Plädoyers am Donnerstag folgte auch die Langenburger Amtsrichterin der Auffassung der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und des Zweitgutachters. Selbst wenn es von dem damals 20-Jährigen äußerst leichtsinnig und verantwortungslos gewesen sei, an diesem heißen und trockenen Sommertag bei einem Feuer mit bis zu mehreren Metern hohen Flammen Materialien zu verbrennen, müsse das Gericht alle Für und Wider einer Kausalität abwägen, betonte sie in ihrer Urteilsbegründung.

Offen blieb unter anderem die Frage, ob der Grundstückseigentümer, wie es sonst der Fall gewesen war, auch an diesem Tag Bescheid wusste, dass der damals 20-Jährige erneut Materialien verfeuerte.

Letztlich sei dies für die Aufklärung des Falls nicht relevant gewesen, sagte Herberger. Insofern sei für sie als Richterin bei allen Abwägungen und ungeklärten Sachverhalten schließlich ebenfalls nur ein Freispruch in Betracht gekommen. Der Mühlenbetreiber war bereits zuvor zu einem Strafbefehl über 6.300 Euro verurteilt worden.

Die Behörden haben die Katastrophe derweil bis ins kleinste Detail aufgearbeitet. Ein umfangreiches Aktionsprogramm wurde aufgesetzt und bislang rund 3,5 Millionen investiert, um die ökologischen Schäden zu beheben. Insgesamt sind sogar 14 Millionen Euro veranschlagt. Aus Sicht des Umweltministeriums mit Erfolg: «Mittlerweile ist eine Vielzahl der Jagst-typischen Fischarten wieder zu finden», teilte die Behörde zum Langenburger Prozessauftakt im Januar mit. Im Vergleich zum Zustand vor dem Unglück habe sich der Fischbestand aber noch nicht ausreichend erholt.
dpa/lsw
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