Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte am Mittwoch Eilanträge von zwei Unternehmen gegen die Allgemeinverfügung des Landes ab (Az.: 7 L 1564/20, 7 L 1565/20).
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte angeordnet, dass in
fleischverarbeitenden Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten nur Personen in der Produktion eingesetzt werden dürfen, die mindestens zweimal pro Woche auf Kosten des Inhabers auf eine Infektion getestet werden. Wenn die letzten beiden Tests negativ waren, reicht ein Test pro Woche.
Die Allgemeinverfügung sei nach vorläufiger Prüfung rechtmäßig und verhältnismäßig, teilte das Gericht mit. Es spreche vieles dafür, dass es in größeren Betrieben der Branche aufgrund der Mitarbeiterstruktur, der Arbeitsorganisation und der Arbeitssituation in der Produktion ein gesteigertes Infektions- und Verbreitungsrisiko gebe. Die Testpflicht könne dazu beitragen, Infektionen mit dem
Coronavirus frühzeitig zu erkennen und so die drohende Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.