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20.09.2010 | 18:47 | Lebensmittel-Einfuhrkontrolle  

Freie und Hansestadt Hamburg und BLE bauen Zusammenarbeit aus

Bonn/Hamburg - Die Freie und Hansestadt Hamburg und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vereinbarten am 17. September 2010, sich gegenseitig bei der Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln zu unterstützen.

Lebensmittel-Einfuhrkontrolle
Beide Dienststellen führen in Hamburg von der EU vorgeschriebene, unterschiedliche amtliche Einfuhrkontrollen durch. Am 17. September 2010 unterzeichneten Dr. Gregor Buschhausen-Denker, Fachabteilungsleiter in der Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG), und der Leiter der BLE-Abteilung 4, Volker Raddatz, in Hamburg eine Rahmenvereinbarung, die die gegenseitige Unterstützung der Prüfdienste regelt.

Die Beteiligten waren sich einig, dass durch die jetzt vereinbarte Zusammenarbeit die Kontrollen noch effizienter als bisher erfolgen können. Damit wird die Abfertigung beschleunigt, ohne die Kontrollaufgaben zu vernachlässigen. Gleichzeitig stärkt es den Wirtschaftsstandort Hamburg.

Die BSG ist in Hamburg die zuständige Behörde für die EU-Kontrollen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der tiergesundheitlichen und -schutzrechtlichen Bestimmungen bei der Einfuhr aus Drittländern. Die BLE ist die zuständige Stelle zur Durchführung von Konformitätskontrollen bei der Ein- und Ausfuhr von Obst und Gemüse aus/in Drittländer(n). Des Weiteren ist die BLE vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Januar 2010 ermächtigt worden, die Einfuhrkontrolle von Fischereierzeug-nissen aus Drittländern durchzuführen.

Die jetzt beschlossene Vereinbarung sieht vor, dass der Technische Prüfdienst der BLE auf konkrete Aufforderung durch das „Veterinäramt Grenzdienst“ Proben bei der Einfuhren von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs zieht, die für Rückstandsuntersuchungen des BSG benötigt werden. Im Gegenzug stellt die BSG dem BLE-Prüfdienst Hygieneräume für Untersuchungen im Rahmen der Kontrolle zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU) zur Verfügung. Darüber hinaus führt die BSG Untersuchungen zur Fischartbestimmung auch für die BLE durch. (ble)
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