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23.02.2018 | 17:17 | Hausfriedensbruch 
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Freispruch für Stalleindringlinge erntet Kritik

Berlin -  Den gestrigen Freispruch von Tierrechtlern des Vereins ARIWA vom Vorwurf des Hausfriedensbruches nach dem Eindringen in einen Stall durch das Oberlandesgericht Naumburg hält der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, für einen Skandal:

Stalleindringlinge
(c) Pressefoto
„Das Urteil ist eine Bankrotterklärung“. Der Schutz der Persönlichkeit, des Eigentums, der Sicherheit der Tierbestände und der Bauernfamilien werde missachtet, kritisierte Rukwied heute in Berlin. Es sei ein Trugschluss, dass es bei diesem illegalen Eindringen in Ställe um den Tierschutz gehe.

Rukwied forderte, dass sich die neue Bundesregierung dieses Themas gesetzgeberisch annehmen müsse. Strafrecht dürfe nicht dem medialen Verwertungsinteresse einzelner Gruppen untergeordnet werden. Die Kontrolle der Einhaltung von Tierschutzbestimmungen obliege den zuständigen staatlichen Behörden und nicht der Selbstjustiz interessierter Gruppen, stellte Rukwied klar. Bei einem hinreichenden Verdacht könnten jederzeit und zeitnah die zuständigen Behörden informiert werden. Erfolge dies nicht, müsse davon ausgegangen werden, dass es nicht um Tierschutz, sondern um die mediale Verwertung gehe.

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) sprach von „einem traurigen Tag für den Tierschutz und für alle rechtschaffenden Landwirte“. Es sei nicht zu verstehen, dass die Persönlichkeitsrechte der Landwirte, ihrer Familie und ihrer Mitarbeiter scheinbar keine Rolle mehr spielten. Das unerlaubte Eindringen in die Ställe stelle in jedem Fall für sie eine große Belastung dar. Es dürfe nicht sein, dass hier ein System neben dem deutschen Rechtssystems entstehe.

ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack hatte bereits am Montag bei der Mitgliederversammlung seiner Organisation den Tierrechtlern eine regelrechte „Hexenjagd“ vorgeworfen. Diesen Gruppen gehe es nicht um das Tierwohl, sondern um die Abschaffung der Nutztierhaltung und das Generieren von Spenden. Tatsächlich heißt es auf der Interseite von ARIWA: „Wahrer Tierschutz schließt das Essen oder das Nutzen von Tieren kategorisch aus. Einen Ansatz die Ausbeutung der Tiere zu reformieren verfolgen wir nicht. Daher ist der Veganismus die logische Schlussfolgerung aus einem konsequent umgesetzten Tierschutzgedanken“.
AgE
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Kommentare 
maximilian schrieb am 28.02.2018 15:54 Uhrzustimmen(30) widersprechen(13)
Der Notstandsparagraf ist kein System neben dem deutschen Rechtssystem, sondern ein Teil davon. Zu diesem Rechtssystem gehört auch der Tierschutz, der Verfassungsrang besitzt. Wenn Tiermisshandlungen bekannt sind, den Behörden gemeldet wurden, von den Behörden nicht beseitigt werden, dann darf der Bürger den Tieren zu ihrem Recht auf Lebensbedingungen nach der Nutztierhaltungsverorsdnung verhelfen, indem er die Misstände öffentlich macht und so durch den öffentlichen Druck auf die bis dato untätigen Behörden dafür sorgt, dass die Tiermisshandlungen ein Ende finden. Ursache ist zuallererst der tierquälerische Landwirt, der seine Tiere nicht tierschutzrechtskonform hält.
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