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13.01.2023 | 05:09 | Grundsteuerreform 

Frist für Grundsteuererklärung beachten!

Düsseldorf - Der Städte- und Gemeindebund NRW appelliert an die Immobilienbesitzer, die geforderten Grundsteuererklärungen fristgerecht bis zum Monatsende abzugeben.

Grundsteuer
Wegen der bundesweiten Grundsteuerreform müssen Besitzer von Häusern, Wohnungen, Gebäuden und Grundstücken aktuelle Angaben machen. Obwohl die verlängerte Frist für diese Erklärungen bald abläuft, ist bisher nur etwa die Hälfte eingegangen. Den Kommunen bereitet das Sorge. (c) proplanta
«Angaben zur Grundsteuer zu machen liegt im eigenen Interesse», sagte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer der dpa. Niemandem sei geholfen, wenn die Finanzämter mit Schätzungen arbeiteten - das produziere nur Streit und Ärger.

Außerdem fließe die Grundsteuer direkt und in vollem Umfang in das eigene Lebensumfeld. Die Städte und Gemeinden finanzierten damit Straßen, Radwege, Schulen und Kindergärten, aber auch Angebote für Kultur und Sport. Damit die Kommunen verlässlich planen könnten, müsse die Reform fristgerecht über die Bühne gehen. «Dafür brauchen wir jetzt die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger», betonte er.

Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar abgeben. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt.

Das wenige Wochen vor dem Fristende nur etwa die Hälfte der Immobilienbesitzer in Nordrhein-Westfalen die Grundsteuererklärung abgegeben habe, bereite ihm große Sorgen. «Die 100 Prozent können wir uns wohl abschminken», erklärte der Vertreter des kommunalen Verbandes mit Blick auf das immer näher rückenden Fristende.

Nach Angaben der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft im Bundesland neu bewertet werden. Mit Stand Dienstag seien rund 3,3 Millionen Erklärungen beziehungsweise 49 Prozent in den NRW-Finanzämtern eingegangen, sagte eine Sprecherin. Davon seien über 90 Prozent digital abgegeben.

Die Oberfinanzdirektion verwies auf Telefonhotlines der Finanzämter, die für Fragen zur Grundsteuererklärung eingerichtet worden seien. Die Hotlines seien montags bis freitags von 9 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Außerdem biete die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung unter www.grundsteuer.nrw.de Eigentümerinnen und Eigentümer Klick-für-Klick-Anleitungen und Erklär-Videos.
dpa/lnw
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