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09.11.2015 | 17:15 | Hofabgabeklausel 
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Für die meisten Betriebe spielt die Hofabgabeklausel künftig keine Rolle mehr

Berlin - Gravierende Auswirkungen der geplanten Änderungen bei der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) erwartet der stellvertretende Leiter des Thünen-Instituts (TI) für Ländliche Räume, Dr. Peter Mehl.

Hofabgabeklausel
(c) proplanta
Für nahezu zwei Drittel der Betriebe werde das Hofabgabeerfordernis mit Inkrafttreten der Neuregelung zum Jahresanfang 2016 faktisch abgeschafft, nachdem sie bislang noch für gut 60 % der Betriebe relevant gewesen sei, erklärte der Wissenschaftler in seiner Stellungnahme zur heutigen Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales.

Als Ursache nannte der Wissenschaftler die erweiterte Abgabemöglichkeit zwischen Ehegatten. Sie eröffne einer großen Anzahl von Landwirten die Möglichkeit, das Abgabeerfordernis zu erfüllen und Rente zu beziehen, ohne dass sich an der tatsächlichen Bewirtschaftung der Betriebe etwas ändere.

Unverändert voll vom Abgabeerfordernis betroffen bleiben laut Mehl alleinstehende AdL-versicherte Landwirte. Damit werde rund ein Fünftel der Betriebe weiterhin abgeben müssen, um rentenberechtigt zu werden. Ehepaare, bei denen beide Partner AdL-versichert seien, wären auch nach der Neuregelung noch teilweise betroffen, weil bei Nichtabgabe nur einer von beiden Partnern Rente beziehen könne. Dies seien 15 % der Betriebe. Insgesamt seien damit 36 % der Betriebe, die weiterhin voll oder teilweise vom Hofabgabeerfordernis betroffen. Sie könnten allerdings die weiteren Elemente der Neugestaltung nutzen, im Einzelnen den erhöhten Rückbehalt, die Anhebung der Rentenanwartschaften bei verspäteter Inanspruchnahme der Rente sowie die erweiterte Möglichkeit der Abgabe in ein Gemeinschaftsunternehmen.
AgE
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agricola pro agricolas schrieb am 10.11.2015 09:09 Uhrzustimmen(71) widersprechen(116)
Hier kommt wieder einmal die deutsche WERTE-Rechtsauffassung eines Herrn Dr. Mehl, Thünen-Institut, mit wahrlich einzigartigem Charakter zum Ausdruck: Die Grundrechte, verankert im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, halten KEINEN EINZUG auf unseren deutschen Bauernhöfen. Das krampfhaft vollkommen unzeitgemäße Festhalten an einem steinzeitlichen Zwangsinstrumentarium, der Hofabgabeklausel, zeugt von einer wissentlichen und wollentlichen Altersdiskrimierung der Bauern im Besonderen, sowie auch von einer nach wie vor praktizierten Frauendiskriminierung innerhalb der deutschen LW. Ein sozial- u. agrarpolitisches NO GO im eigentlichen, scheinheilig gestützt von unserer parlamentarischen Demokratie, wo man sich insbesondere auf eine Wertegesellschaft mit einem entsprechenden Rechtsempfinden, selbiges verankert im deutschen Grundgesetz sowie auch der Europäischen Menschenrechtscharta, verpflichtet sieht. - ALLE MENSCHEN SIND DEMNACH GLEICH!(?) Einzig die Bauern als Menschen 2. Klasse unterstehen hier als vogelfreie Spezies einer solchen Gleichheit nicht. Ein politisches Armutszeugnis „exzeptioneller Art“ innerhalb deutscher Grenzen, das wohl zu keinem Zeitpunkt in die Reihen der „deutschen Exportschlager“ Einzug halten und in unseren Annalen entsprechend geadelt wird. - SCHÄMT EUCH!!! //Die kleine Gruppe der deutschen Bauern hält ein eigenes Sozialversicherungssystem mit Pfründen am Leben, die es wahrlich in sich haben. DARUM, und nur darum, kann man selbige nicht kollabieren lassen, indem man die Hofabgabeklausel rigoros abschafft. Man nimmt deshalb durchaus billigend den gesetzlich manifestierten Diebstahl am Bauerngeld nach wie vor in Kauf; Ersparnisse die zumeist innerhalb eines halben Bauern-Jahrhunderts in schwerer händischer Arbeit erschaffen, zwangsweise in dieses System entrichtet werden mussten, um mit Erreichen des Regelrentenalters bei Nichterfüllung vollkommen ungerechter bürokratischer Zwangsinstrumentarien schlussendlich mit leeren Händen dastehen zu müssen. Nicht einmal den HARTZ-IV-Bauernsatz gesteht man selbigen sodann zu. Eine deutsche Wertegesellschaft in IHRER EINZIGARTIGKEIT führwahr. //Wenn man derzeit medial allerdings kritisch verfolgt, wie Entscheidungen (VW-Abgasaffaire, DFB-Sommermärchen 2006) innerhalb deutscher Grenzen getroffen werden, verwundert die politische Handhabung der „Hofabgabeklausel“ allerdings wiederum nicht wirklich.
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