agricola pro agricolas schrieb am 27.08.2017 12:13 Uhr | (16) (28) |
Derzeit erhebt der Staat die absolute Datenhoheit hinsichtlich der Nutzung von Geodaten.
Im Grunde genommen ist jedoch jeder Grenzstein genereller Bestandteil von Grund und Boden, wie selbiger im Grundbuch jeweils erfasst und registriert ist. Stehen demnach die Geodaten einer jeden Flst.Nr. im eigentlichen selbstredend nicht auch im Eigentum des jeweiligen Grundstückseigentümers selbst!?
Die staatliche Administration, die von den Bürgern eingesetzt ist, insbesondere auch um unsere RECHTE zu schützen, gebärdet sich aktuell allerdings impertinent so, als hätte sie die „Alleinherrschaft“ bezüglich der in Rede stehenden Geodatenhoheit inne. Wo darf man hintersinnig allerdings die realen Beweggründe dafür vermuten wollen? Richtig! - Man ortet hier ein weiteres Abgreifmodell mit gehörigem monetärem Potential, um unser Staatssäckel zu befüllen. Für mich ein NO GO, da es sich nach meiner Ansicht hier NICHT um ein individuelles Allgemeingut handelt, das der Staat ganz selbstverständlich allerdings für sich in Anspruch nimmt.
Gerne darf ich hier auf bereits geführte erfolglose Diskussionen mit den verschiedenen Vermessungsämtern verweisen. Ohne vorherige Kostenübernahmeverpflichtung geht schlichtweg gar nichts! Und mit Verlaub, diese Kostensätze sind völlig entkoppelt von der gegenwärtigen Einkommenssituation der Bauern und haben sich schlichtweg einfach nur gewaschen!
Das Wichtigste überhaupt wäre also ein Korrektursignal, das ohne die gegenwärtig astronomischen Nutzungsentgelte verfügbar ist. Derzeit berappt man dafür sage und schreibe um die 1.000,00 €/Gerät/a.
Unsere Luft- und Raum- sowie die Seefahrt müssen sich darüber doch auch keine Gedanken machen, ganz selbstverständlich verfügt man dort selbige Daten.
Vorstehend den Datenschutz gerade in Richtung des Bauernstandes hier zu thematisieren, ist argumentativ eine Hausnummer für sich. Wie lückenlos glasklar werden mittlerweile alljährlich wiederkehrend sämtliche Bauerndaten in geordneter Detailansicht für jedermann sogar differenziert aufgeschlüsselt, ins World Wide Web eingestellt, die genauen Adressdaten sogleich sogar kostenlos verbindlich noch mitgeliefert!? Es bedarf nur ein paar Klicks und jeder Bauernhof erscheint in wunderschöner Draufsicht auf sämtlichen Flimmerbildschirmen, unter welchen Intentionen auch immer dieser Aufruf erfolgt.
Heute schon erwachsen seitens der aufnehmenden Hände wahnsinnige Begehrlichkeiten nach unserer Währung der Zukunft. Noch bevor unsere Schlepper an deren Gossen angelangen, will man zuverlässig Quantität und Qualität der zu erfassenden Roherzeugnisse kennen. - Das entspricht den „rosigen Zukunftsperspektiven“ des Bauernklientels in einer digitalen Zukunft, wenn wir dahingehend nicht nachhaltig unverzüglich mit aller Macht gegensteuern. - Nachzulesen recht anschaulich in der SÜDPLUS/S. 40!
Eine größere Diskrepanz, wie man aktuell in einer realen Digitalisierungsflut/-wut hinein in die Agrarträume der LW 4.0, dem neudeutschen „SmartFarming“ gegenüber den dazu prospektierten euphorischen Versprechungen der Agrarindustrie als Praktiker leider erkennen muss, geht wohl kaum mehr! - Ich habe die nötige Technikaffinität und setze diese Technik bereits seit über einem Jahrzehnt auch konsequent ein; „SMART“ sind allerdings insbesondere bis heute die Ausschöpfungspotentiale, keinesfalls jedoch das jeweilige Invest des Bauern, ganz zu schweigen vom unverzichtbaren Anwender-Know-how, das oftmals schnell an persönliche Grenzen stösst. Vielmehr entpuppt sich SmartFarming aktuell als sehr teures, kapital- und zeitvernichtendes Hobby auf meinem Betrieb, angesiedelt im sehr hohen fünfstelligen Bereich. Es ist grundsätzlich Vorsicht geboten, dass in manchen Fällen nicht ein gefährliches Suchtpotential des Nutzers hinzukommt, immer das Neueste auf dem digitalen Markt erstehen zu müssen. Die Rückkopplung mit der sehr sinnvollen Nutzungsergänzung durch die Drohnentechnik hakt an allen Ecken und Enden. Einzig der jährliche Haftpflichtversicherungsbeitrag für letztstehende Technik funktionierte aufgrund angepasster gesetzlicher Regelungen sofort, unterhalb der 5-kg-Grenze stattliche annähernd 200,00 €/Jahr beim Einsatz nur auf den eigenen Flächen.