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Eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren könnte womöglich noch dieses Jahr fallen, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Eine Sprecherin von Straathofs Unternehmen in Genthin erklärte hingegen, sie rechne mit einer Entscheidung erst kommendes Jahr, weil der Fall für ein Eilverfahren zu komplex sei und direkt im Hauptverfahren verhandelt werden könnte. Der Kreis Jerichower Land hatte das Verbot wegen Verstößen gegen Tierhaltungsbedingungen erlassen. Es darf aber nach einer Entscheidung des Gerichts zunächst nicht vollzogen werden. Das Unternehmen weist die Vorwürfe zurück.
Das Tierhaltungsverbot richte sich gegen Straathof persönlich, nicht aber gegen seine als juristische Personen eigenständigen Firmen, hatte der Landkreis erläutert. Laut Gerichtssprecher muss geklärt werden, ob Straathof dann zum Beispiel weiter Geschäftsführer von Firmen sein darf, die Schweine halten. Straathof gilt mit seinen Betrieben als einer der größten Schweinezüchter Europas. Er hat nach Angaben der Sprecherin Anlagen unter anderem in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Zudem unterhält er Betriebe in den Niederlanden und in Ungarn. Der Kreis Jerichower Land ist für den Standort Genthin zuständig. (dpa/sa)