Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Die ehemalige Betreiberin der Anlage und ihre Versicherung hatten geklagt und Schadenersatz in Höhe von rund 3,37 Millionen Euro von dem Unternehmen gefordert, dass Teile der Anlage errichtet hatte.
Die Mängel an der Biogasanlage seien zum Zeitpunkt der Explosion zwar vorhanden, aber nicht ursächlich für die Havarie gewesen, begründete das Gericht. Konkret ging es um Verschraubungen im Bioreaktor, dem sogenannten Fermenter, die nach Ansicht der Klägerin mangelhaft waren. Mit dem Urteilsspruch vom Dienstag hat das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Ravensburg bestätigt.
2007 war die damals neugebaute Anlage explodiert. Dabei wurden nach Angaben des Gerichts rund 4.000 Kubikmeter
Gülle in die Umgebung geschwemmt. Der Schaden lag bei mehr als einer Million Euro - verletzt wurde aber niemand. Das Landgericht Ravensburg hatte die Klage in dem Fall bereits im Februar zurückgewiesen - daraufhin war die Betreiberin in Berufung gegangen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen.