Der griechische Staat muss von rund 800.000 Landwirten rechtswidrig geleistete Ausgleichszahlungen zurückfordern. Insgesamt geht es um 425 Millionen Euro. (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden und damit ein Rechtsmittel der griechischen Regierung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zurückgewiesen.
Nach Einschätzung des EuGH stellten die Ausgleichszahlungen eine Wettbewerbsbeeinträchtigung dar, denn die Empfänger hätten einen Vorteil erhalten, der unter normalen Marktbedingungen nicht möglich gewesen wäre. Das Argument, im Krisenjahr 2009 hätten in Griechenland eben keine normalen Markbedingungen geherrscht, lässt der EuGH nicht gelten - allerdings aus dem formalen Grund, dass Athen diesen Punkt neu vorgebracht habe. Griechenland habe die im griechischen Agrarsektor herrschenden außergewöhnlichen Umstände vor dem EuG nicht geltend gemacht.
Nach EuGH-Angaben leistete die griechische Agrarversicherungsanstalt (ELGA) im Jahr 2009 an ungefähr 800.000 griechische Landwirte Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt 425 Mio. Euro für Schäden, die ihnen im Jahr 2008 infolge widriger Witterungsverhältnisse entstanden waren - durchschnittlich etwa 500 Euro pro Betrieb. Mit Beschluss vom 7. Dezember 2011 wertete die Kommission diese Maßnahmen als rechtswidrige staatliche Beihilfen und erklärte sie für unvereinbar mit dem Binnenmarkt. Gegen den Aufruf Brüssels zur Rückforderung legte Athen Beschwerde in Luxemburg ein.