Die Art der geplanten Investitionen umfasst ein breites Spektrum. Beantragt wurden unter anderem Zuschüsse für den Erwerb oder die Errichtung von Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen - beispielsweise Einrichtung von
Hofläden, Sortieranlagen, Abfüllanlagen, Kühleinrichtungen, Verkaufsautomaten - bis zu mobilen Schlachtanlagen.
„Wir freuen uns über dieses große Interesse. Es zeigt uns, dass wir mit unserer Förderung genau den richtigen Nerv bei vielen Direktvermarktern getroffen haben", sagte
Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast.
Die Anträge werden nun von der Bewilligungsstelle der
Landwirtschaftskammer (
LWK) Niedersachsen geprüft. Die Vergabe der Investitionszuschüsse wird nach vorher fest definierten Auswahlkriterien erfolgen. Dabei spielen die Aspekte Regionalität und ökologische Wirtschaft eine besondere Rolle. Eine weitere Fördermaßnahme wird im Dezember 2022 für Klein- und Kleinstunternehmer ausgeschrieben.