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31.01.2023 | 12:44 | Grundsteuerreform 

Grundsteuererklärung: NRW-Finanzämter schreiben säumige Immobilienbesitzer an

Düsseldorf - Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen wollen bei nicht fristgerecht abgegebenen Grundsteuererklärungen säumige Immobilienbesitzer anschreiben und auf mögliche Konsequenzen hinweisen.

Grundsteuererklärung
Die Frist für die Grundsteuererklärung hat NRW im Unterschied zu Bayern nicht verlängert. Die Finanzämter wollen nun säumige Immobilienbesitzer auf Konsequenzen hinweisen. Nicht nur um das Fristende gibt es eine Debatte, sondern auch um die Bescheide. (c) proplanta
Nach Ablauf der Frist würden die Finanzämter die nächsten Schritte einleiten, sagte ein Sprecher der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen der Deutschen Presse-Agentur. In einem Schreiben werde an die Abgabe der Erklärung erinnert und darüber hinaus auch darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtabgabe grundsätzlich Verspätungszuschläge und Zwangsgelder möglich seien. Sollten die säumigen Eigentümerinnen und Eigentümer auch dann nicht reagieren, müssten die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Im Unterschied zu Bayern verlängerte Nordrhein-Westfalen die Frist für die Grundsteuererklärung nicht. «Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Nordrhein-Westfalen endet heute, am 31.Januar 2023», sagte ein Sprecher des NRW-Finanzministeriums am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Kurz zuvor war in München bekannt geworden, dass der Freistaat im Alleingang die Abgabefrist verlängert. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung sagte.

Der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen forderte von der NRW-Landesregierung, «sich der pragmatischen Entscheidung der bayerischen Staatsregierung anschließen und ebenfalls die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen auf Ende April verlängern.» Etwa ein Drittel der Feststellungserklärungen sei noch nicht eingegangen. «Es wäre mit einem riesigen Verwaltungsaufwand verbunden, jetzt Millionen von Erinnerungsschreiben zu verschicken», gab Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya zu bedenken. Die ohnehin durch die Grundsteuer stark belastete Finanzverwaltung könnte ihre Arbeitskraft sinnvoller einsetzen, sagte er mit Verweis auf die Einkommensteuererklärungen.

Nach den Daten der Oberfinanzdirektion (OFD) müssen in NRW rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Mit Stand Dienstag seien rund 4,5 Millionen Erklärungen in den NRW-Finanzämtern eingegangen. Das entspreche 66 Prozent. Erfahrungsgemäß würden Fristen oftmals möglichst weit ausgenutzt. Das zeige sich auch hier. Der Sprecher berichtete von einem «Abgabe-Endspurt». Die Abgabezahlen hätten sich im Vergleich zum Dezember 2022 versechsfacht.

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben habe, erhalte vom Finanzamt den Grundsteuerwert- und den Grundsteuermessbescheid. Aufgrund dieser beiden Bescheide sei noch keine Zahlung zu leisten, erläuterte der Sprecher der OFD NRW. Der von den Finanzämtern neu berechnete Grundsteuerwert sowie der Grundsteuermessbetrag haben nach Darstellung der Behörde noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Sie dienten der jeweiligen Kommune als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer. Die Kommunen würden im kommenden Jahr zunächst die neuen Hebesätze festsetzen und mit diesen die zu zahlende Grundsteuer berechnen. Grundsteuerzahlungen nach dem neuen Recht sind den Angaben zufolge dann ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung war wegen des schleppenden Eingangs von den Ländern bereits von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verlängert worden. Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten - von 1935 in Ost- und von 1964 in Westdeutschland. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Nach Angaben der OFD werden in NRW seit September Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide an die Immobilienbesitzer verschickt, die früh eine Erklärung abgaben.

Eine Allianz aus Verbänden forderte die Länder unterdessen auf, die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes vorläufig zu erlassen. Schon jetzt seien etliche Einsprüche und Klagen anhängig, die sich aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken erneut gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richteten, hieß es in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung unter anderem des Bundes der Steuerzahler und der Deutschen Steuer-Gewerkschaft. Erklärtes Ziel der Verbände sei es deshalb, eine Einspruchswelle zu verhindern. Auch in NRW forderte eine Verbände-Allianz am Montag Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) auf, Sorge dafür zu tragen, dass die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes vorläufig ergehen.
dpa/lnw
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