Gut 40 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse im Agrarsektor von Mindestlohnanhebung betroffen
Wiesbaden - Neben dem Gastronomiegewerbe zählt auch die Land- und Forstwirtschaft vergleichsweise viele Mindestlohnbeschäftigte.
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Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren bundesweit insgesamt rund 5,8 Millionen Jobs von der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 betroffen. Somit lagen 14,8 % aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland vor der Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 rechnerisch unterhalb des Stundenlohns von 12 Euro. Destatis zufolge waren dabei im „Gastgewerbe“ 48 % aller Beschäftigungsverhältnisse von dieser Maßnahme betroffen, in der Branche „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ 41 %.
Wie die Wiesbadener Statistiker am Donnerstag (1.6.) des Weiteren ausführten, hat sich mit der Erhöhung des Mindestlohns der Niedriglohnsektor deutlich verkleinert. Hierunter fallen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Verdienstes entlohnt werden. Rund 6,1 Millionen Jobs wurden laut Destatis im Oktober 2022 unterhalb der Niedriglohnschwelle von 12,76 Euro brutto je Stunde entlohnt; das waren etwa 1,5 Millionen weniger als im April 2022.
Der Anteil der niedrig entlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen sank somit dem Bundesamt zufolge bundesweit innerhalb eines halben Jahres von 19 % auf 15 %. Besonders stark war der anteilige Rückgang in den Branchen „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ mit 40 % auf 20 %, „Gastgewerbe“ mit 63 % auf 50 % und „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ mit 56 % auf 45 %. Dennoch sei der Anteil an Jobs im Niedriglohnbereich in diesen Branchen weiterhin sehr hoch, stellten die Statistiker fest.
Zur Methodik erläuterten sie, dass aufgrund der Ausnahmeregelungen beim gesetzlichen Mindestlohn Auszubildende, Praktikanten sowie Minderjährige bei den betreffenden Auswertungen ausgeschlossen wurden. Auszubildende sind auch bei der Analyse zum Niedriglohnsektor nicht berücksichtigt.