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15.08.2021 | 14:18 | Fleischproduktion 

Herkunftskennzeichnung bei Fleisch hat sich bewährt

Brüssel - Eine positive Bilanz der 2015 eingeführten Vorgaben für die Angabe der Herkunft von vorverpacktem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch hat die Europäische Kommission gezogen.

Herkunftskennzeichnung
(c) proplanta
Die Verordnung sei so gestaltet, dass die Auswirkungen auf die Branche minimal geblieben seien und gleichzeitig den Verbrauchern angemessene Informationen für ihre Kaufentscheidungen geboten würden, heißt es in einem Evaluationsbericht für das Europaparlament und den Rat, der in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde.

Laut der Brüsseler Behörde konnten die betroffenen Branchen die Anforderungen durch die Einführung der Vorgaben ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand und ohne übermäßige Mehrkosten erfüllen. Zurückgeführt wird das insbesondere auch auf die Ausnahmeregelungen für Hackfleisch und Fleischabschnitte.

Die von den Unternehmen zu tragenden Kosten waren dem Bericht zufolge „sehr gering“, wurden entlang der Lieferkette nicht weitergegeben und hatten auch keine Auswirkungen auf die Endverbraucherpreise. Als „geringfügig“ stuft die Brüsseler Behörde die Folgen der Verordnung für den Handel im Binnenmarkt ein.

Die Festlegung harmonisierter Vorschriften habe die Funktion des gemeinsamen Marktes gestärkt, da einheitliche Wettbewerbsbedingungen geschaffen worden seien. In diesen Zusammenhang verortet die Kommission auch den europäischen Mehrwert der Kennzeichnung: Allen Verbrauchern in der EU seien die gleichen Informationen bereitgestellt worden, ohne den Binnenmarkt und den innereuropäischen Handel zu gefährden.

Getrübt wird die Bewertung der Verordnung allerdings durch die Verbraucher. Diese verstehen dem Bericht zufolge die verwendeten Etikettierungsbegriffe oftmals nur unzureichend. Insbesondere der Ausdruck „aufgezogen in“ werde oftmals so interpretiert, dass der Ort gemeint sei, an dem das Tier geboren worden sei und sein ganzes Leben verbracht habe.

Somit könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Informationen für die Konsumenten „vollkommen klar und aussagekräftig“ seien, resümiert die Kommission. Das Problem sei zwar nicht auf die Durchführung der Verordnung zurückzuführen, könnte aber durch eine bessere Kommunikation, insbesondere auf Ebene des Einzelhandels, beseitigt werden.
AgE
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