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11.10.2017 | 14:13 | Agrarförderung 

Jetzt Anträge zur Förderung gefährdeter Nutztierrassen stellen

München - Landwirte, die gefährdete Nutztierrassen halten und dafür ab 2018 eine staatliche Förderung erhalten wollen, müssen diese bis spätestens 15. November beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen.

Fuchsschafe
(c) proplanta
Darauf hat das Landwirt-schaftsministerium in München hingewiesen. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Antragsteller sich verpflichten, die beantragte förderfähige Nutztierrasse mindestens fünf Jahre lang zu halten. Für Fragen zur Antragstellung und zu den Förderbedingungen stehen die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Fachzentrum Kleintierhaltung beziehungsweise Rinderzucht sowie das Kompetenzzentrum Förderprogramme der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft bereit.

Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen gibt es auch im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser . Landwirte, die bereits heuer eine Förderung erhalten, müssen den Auszahlungsantrag ebenfalls bis spätestens 15. November einreichen.

Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hatte die Förderung gefährdeter Nutztierrassen im Frühjahr verlängert und ausgeweitet. Sie honoriert dem Minister zufolge den hohen Aufwand und das große Engagement der bayerischen Züchter in diesem Bereich. Gefördert werden Gelbvieh, Murnau-Werdenfelser Rind, Original Braunvieh, Pinzgauer, Rotes Höhenvieh, Ansbach-Triesdorfer, das Rottaler und das Leutstettener Pferd sowie Schafrassen wie Coburger Fuchsschaf, Rhön-, Brillen-, Stein-, Berg- und Waldschaf.
stmelf-bayern
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