Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
26.07.2011 | 03:29 | Dubiose Geschäfte 

Landvolk warnt vor neuer Masche

Hannover - Vor bösen Fallen ist niemand wirklich gefeit. Geradezu einen Boom beim dubiosen Fernabsatzgeschäft hat das anonyme Internet diversen Firmen beschert.

Fernabsatz
(c) proplanta
Doch auch am Telefon heißt es aufpassen. Das Landvolk warnt seine Mitglieder vor einer offensichtlich neuen Masche.  So haben in jüngster Zeit Landwirte Anrufe der Firma Agrar Service Europa (ASE) erhalten. In den Gesprächen bieten ihnen freundliche Mitarbeiter eine landwirtschaftliche Beratungstätigkeit an. Willigen die Landwirte ein, sich Infomaterial zuschicken zu lassen, folgt die böse Überraschung kurz darauf. Denn ASE schickt neben einem Katalog gleich eine Mitgliedsbestätigung zu und mit der persönlichen ASE-Service-Card auch noch eine Rechnung über einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 144 Euro. Wobei der Vertrag über eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen wird und als Service natürlich der Überweisungsträger mit dabei liegt.

In einigen Schreiben kommt auch die angebliche Leiterin des ASE-Kundenservice zu Wort. Sie verweist im Postscriptum freundlicherweise darauf, dass der Fernabsatzvertrag des Landwirts ausdrücklich angenommen wird und dass die AGB‘s sowie Hinweise zum Widerruf in einer Infobroschüre vorhanden sind. Die auch im Internet veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nach Ansicht von Heinz Möller, Rechtsanwalt beim Landvolk Niedersachsen, mehr als fragwürdig.

Der ASE für Landwirte ist nach eigenen Angaben eine Marke von Europa Reise Automobil & Touringclub e.K. s. Wörner. In den vergangenen Wochen haben sich in diesen Fällen viele Landwirte mit der Bitte um Hilfe an ihre Landvolk-Kreisverbände gewandt. Offensichtlich versucht die ASE landesweit, über diese Masche an neue Mitglieder zu kommen, eine regionale Häufung ist nicht festzustellen. Das Landvolk empfiehlt betroffenen Landwirten, Strafanzeige zu erstatten sowie zivilrechtlich den Vertragsabschluss zu bestreiten und vorsorglich den Vertrag anzufechten. Außerdem sollten Sie unverzüglich Kontakt zu Ihrem zuständigen Kreisverband aufnehmen und sich rechtlich beraten lassen. (LPD)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken