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09.09.2015 | 14:05 | Beitragsrechnungen 
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Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft erhöht Grundbeiträge

Kassel - Im letzten Monat verschickte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVFLG) die Beitragsrechnungen der Berufsgenossenschaft (LBG) für 2014. Insbesondere für die Unternehmer kleinerer land- oder forstwirtschaftlicher Unternehmen führte die Anhebung des Mindestgrundbeitrags zu einer Beitragserhöhung.

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
(c) proplanta
Dies ist darauf zurückzuführen, dass der für 2013 gültige Mindestgrundbeitrag in Höhe von 60 Euro aufgegeben und dafür eine Regelung eingeführt wurde, die einen Mindestgrundbeitrag bis 87,5 Berechnungseinheiten vorsieht. Die genaue Höhe des jeweiligen Mindestgrundbeitrags ist immer erst zum Zeitpunkt der Umlagekalkulation bekannt. Für die Umlage 2014 berechnete sich ein Mindestgrundbeitrag von 80,85 Euro. Allerdings stieg auch der Höchstgrundbeitrag von 269,59 Euro auf nun 323,40 Euro.

Viele Mitglieder, die sehr kleine Flächen nutzen, bezeichnen den Mindestgrundbeitrag oft als zu hoch. Dabei wird auch auf die Kosten einer angeblich aufgeblähten Verwaltung hingewiesen. Tatsächlich reduziert die LBG ihren Personalbestand aufgrund gesetzlicher Vorgaben derzeit aber drastisch. Mit dem Grundbeitrag werden im Wesentlichen die Verwaltungskosten und die Präventionsaufwendungen der LBG finanziert.

Bei den Verwaltungskosten handelt es sich insbesondere um die Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung der Versicherungsfälle, die Aufwendungen verursacht haben. Allein im Geschäftsjahr 2014 haben sich in Unternehmen mit einer Betriebsgröße unterhalb von einem Hektar 2.690 neue Versicherungsfälle ereignet, von denen zwölf tödlich verlaufen sind. Hinzuzurechnen ist die Zahl schwerer Versicherungsfälle früherer Jahre, deren Unfallfolgen in 2014 medizinisch zu behandeln waren. Zu nennen sind aber auch die Kosten der Mitgliederverwaltung. Rund 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen sind bei der LBG erfasst.

Von der Präventionsarbeit profitieren auch kleinere Unternehmen. Durch die Prüfung der Sicherheitsstandards von technischen Fachgeräten, beispielsweise Motorsägen oder Rasenmäher, wird die Arbeitssicherheit aktiv verbessert. Kampagnen, wie zum Beispiel „Sichere Leitern“, fördern die Einstellung der Versicherten zur Arbeitsicherheit und damit zur Unfallverhütung.

Insgesamt bietet die LBG auch für die Versicherten kleinerer Unternehmen einen umfassenden Versicherungsschutz und eine kundenorientierte Betreuung zu einem angemessenen Beitrag. Für einen Beitrag in Höhe von insgesamt um 100 Euro jährlich sind das Mitglied, der mitarbeitende Ehegatte sowie Arbeits- und Aushilfskräfte versichert. (SVLFG)
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Kommentare 
Hajo Grabinger schrieb am 11.09.2018 18:35 Uhrzustimmen(9) widersprechen(23)
Von ca. 1,5 Mill. Wahlberechtigen haben lt. Aussage des BVA nur etwa 220.000 Personen an den Wahlen zur Vertreterversammlung 2017 teilgenommen, weil die zuvor versandten Fragebögen so gestaltet waren, daß sie von der Masse (mehr als 80 %), weil Kleingrundbesitzer nicht zu beantworten waren. Deshalb habe ich meinen Fragebogen mit einer entsprechenden Zusatzfrage ergänzt, habe dann aber keinen Wahlschein mehr erhalten. Das Sagen in dieser Vertretung haben nur die Lobbyisten von Bauern, Forstwirten, Landwirtsch. Genossenschaften und Agrarbetriebe. Deshalb wollen Jägerverbände gegen die Wahl klagen. Als Angestellter, jetzt Rentner wurde mein Beitrag für 1,2 ha Wald von 47,60 DM/1982 auf 107,50 Euro/2015 hochgefahren. Entsprechend stieg der Grundbeitrag, obwohl das BSG im Urteil von 2004 diese Praktik beanstandet hat. Kleingrundbesitzer sind keine Unternehmer.
Ulrika schrieb am 05.08.2018 10:37 Uhrzustimmen(15) widersprechen(10)
Kann mich dem Kommentar von Holzwurm nur anschließen. Wenn man
bedenkt, dass nach eigenen Angaben der Berufsgenossenschaft die Zahl der Unfälle um 8 % gesunken sind, muss die Frage gestattet sein wer von dem Geld profitiert.
Dieter Maurer schrieb am 14.06.2016 10:15 Uhrzustimmen(41) widersprechen(19)
Ich stimme dem letzten Kommentar zu. Insbesondere sind die im Artikel genannten Daten hochgradig irreführend. Unternehmen unterhalb von 1 ha Fläche mögen 2.690 Versicherungsfälle verursacht haben aber laut "http://www.svlfg.de/11-wir/wir042_daten_zahlen/01_auf_einen_blick_2014_web.pdf" gab es insgesamt nicht ganz 179.000 Versicherungsfälle; da machen 2.690 nicht ganz 1.6 % aus. Vermutlich decken die Klein- und Kleinstunternehmen aber ca. die Hälfte der allgemeinen Kosten ab
Holzwurm schrieb am 09.09.2015 15:43 Uhrzustimmen(261) widersprechen(164)
Diese Preiserhöhung ist eine unverschämte Abzocke, jetzt schon in Folge Jahr für Jahr. Man kann aus dieser Versicherung über 0,25 ha nicht austreten, Alternativen sind damit ausgeschlossen. Wechseln zu einer anderen Gesellschaft ist nicht möglich. Das gleicht einer Vergewaltigung durch einen Monopolbetrieb. Deutschland wird dadurch zu einer Bananenrepublik in der Abzocke durch ein Alleinmonopol, wie gehabt praktiziert wird. Auf dem freien Markt würde diese Berufsgenossenschaft sofort Pleite gehen. In Deutschland werden die Probleme immer nur vor sich her geschoben und nicht gelöst. Die Politiker sind dazu verpflichtet diese Monopol-Zwangsversicherung abzuschaffen.
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